Der Frieden ist mit dir, wenn du beginnst, die Abhängigkeit von Gott als Glück zu begreifen.

(unbekannt)


Religionsfreiheit
06.01.2012 | Russland: Kommt die „Verrücktheit“ des Verbots religiöser Publikationen zu einem Ende?

Am 20. Dezember 2011 bekundete der russische Botschafter in Indien sein Verständnis für die in Indien weit verbreitete Entrüstung über den Versuch, das Buch „Die Bhagavad-Gita wie sie ist“ in Russland als extremistisch zu verbieten. „Es ist nicht normal, religiöse Bücher zur Überprüfung durch Ignoranten zu senden“, fügte der Botschafter hinzu. Das Buch war der Universität Tomsk (Sibirien) zu einer Überprüfung übermittelt und in deren Gutachten als extremistisch eingestuft worden.

Wenige Tage danach, am 28. Dezember, wies das Gericht in Tomsk den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verbot des Buchs, das für die Anhänger der Hare Krischna Bewegung von zentraler Bedeutung ist, zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, das Buch für „extremistisch“ zu erklären, was bedeutet hätte, dass seine Verbreitung und Lagerung in ganz Russland verboten wäre. Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diese Entscheidung einlegen wird, ist noch unklar.

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29.12.2011 | Kasachstan: Das neue Religionsgesetz wird als „fortschrittlich“ beworben
Staatssekretär Kanat Saudabaev hat den Einsatz erheblicher Mittel angeordnet, um „die Bedeutung und den fortschrittlichen Charakter“ des neuen, höchst restriktiven Religionsgesetzes zu bewerben. Er forderte in einer nicht öffentlichen Sitzung höherer Beamter laut von Forum 18 eingesehenen Aufzeichnungen nicht nur die Befolgung der Forderungen des Gesetzes sondern deren „positive Annahme durch die Subjekte religiöser Aktivitäten (d. h. durch die Religionsgemeinschaften).

Mitglieder der unterschiedlichsten Religionsgemeinschaften wagen es kaum noch, das neue Gesetz in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Einem Medienunternehmen wurde die Schließung angedroht, sollte es negativ über das neue Gesetz berichten.

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA
 
29.12.2011 | Aserbaidschan: „Ohne Registrierung kann man nicht beten“

Nach einer Razzia bei einem Gottesdienst der Baptisten in Neftechala in Aserbaidschan wurden Pastor Telman Aliev, seine Frau (die bei der Razzia nicht anwesend war) und alle Mitglieder der Baptistengemeinde zu einer Befragung durch die Polizei am 23. Dezember vorgeladen. Zuvor wurde dem Pastor ein Strafverfahren angedroht. Die Behörden haben die Gemeinde für „geschlossen“ erklärt, ihr Gebäude versiegelt und alle Bücher konfisziert, die sie finden konnten.

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17.12.2011 | Aserbaidschan: Präsident unterzeichnet die neuesten repressiven Gesetze

Personen und Gruppen, die religiöse Literatur oder Objekte herstellen oder vertreiben, ohne vorher die verpflichtende staatliche Zensur zu durchlaufen, können ab nun mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fast neun jährlichen Mindestgehältern bestraft werden. Auch der Verkauf religiöser Literatur außerhalb spezieller vom staatlichen Komitee für religiöse Angelegenheiten genehmigten Verkaufsstellen, also z.B. in normalen Buchläden, ist jetzt strafbar. Ohne Genehmigung des Komitees für religiöse Angelegenheiten darf religiöse Literatur und Informationsmaterial mit religiösem Inhalt weder hergestellt, importiert, exportiert noch verbreitet werden.

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12.12.2011 | Usbekistan: Illegale Strafverfolgung, fingierte Zeugen, Razzien

In Usbekistan werden immer wieder Menschen wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit bestraft.
Gegen Sergei Kozin, Mitglied einer offiziell registrierten Baptistengemeinde im Bezirk Sergeli, nahe der Hauptstadt Taschkent, wurde am 21. November eine Geldstrafe in Höhe von 80 monatlichen Mindestgehältern verhängt. Richter Sanjar Dusmanov befand Kozin für schuldig, Artikel 201, Teil 2 des Verwaltungsstrafgesetzbuchs verletzt zu haben („Verletzung der Verfahrensregeln für die Abhaltung von religiösen Versammlungen, Straßenprozessionen und sonstigen religiösen Zeremonien“). Der Richter verfügte auch die Übermittlung von drei Liederbüchern und eines Neuen Testaments mit Psalmen an das staatliche Komitee für religiöse Angelegenheiten.

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03.12.2012 | Türkei: Fortschritte beim Schutz der Religionsfreiheit durch neue Verfassung möglich

Von Mine Yildirim, Ǻbo Akademi University
(gekürzte deutsche Fassung)

Die Erstellung eines Entwurfs einer neuen Verfassung der Türkei hat Erwartungen hervorgerufen, dass dieser Prozess zu Fortschritten beim Schutz der Religions- bzw. Glaubensfreiheit führen würde. Viele Fragen bleiben offen und die möglichen Antworten, die während der Entwurfsphase gegeben werden, müssen genau verfolgt werden. Es gibt eine Vielzahl von strittigen Fragen, die eine Auswirkung auf den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Religionsfreiheit haben.

Zu den wichtigsten offenen Fragen gehören folgende:
Wird das dem Premierminister unterstehende Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) weiterhin eine verfassungsmäßige Körperschaft bleiben?
Wird die durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Freiheit der Bürger, ihre Religion oder Weltanschauung durch Gottesdienst, Unterricht und Beachtung religiöser Gebräuche öffentlich oder privat auszuüben ausdrücklich geschützt?
Wird „laiklik“, oft vielleicht irreführend mit Säkularismus übersetzt, in der neuen Verfassung beibehalten?
Wird Artikel 174 („Bewahrung der Reformgesetze“) der heutigen Verfassung von 1982 gestrichen oder neu interpretiert?

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21.11.2011 | Kasachstan: "Wir alle sind schockiert". Neue Gesetze mit voller Härte exekutiert.

Gebetsräume geschlossen: „Die solche Gesetze schaffen, müssen sich vor Allah verantworten“

Nach der Verabschiedung von zwei Gesetzen, durch welche die Möglichkeit der Bürger Kasachstans zur Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt wird, hat die Regierung begonnen, moslemische und russisch orthodoxe Gebetsräume in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen zu schließen. „Wir alle sind schockiert“, erklärte Frater Vladimir Zavaditsch, der stellvertretende Leiter der Kommission für soziale Dienste der orthodoxen Kirche in Kasachstan nach der Schließung der Gebetsräume in einem Behindertenheim in Almaty. „Wir haben das von unserer Regierung nicht erwartet. Jetzt fürchten wir, dass dasselbe überall passiert“.

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02.11.2011 | Russland: Razzien und Geldstrafen

In Russland kommt es immer wieder zu Razzien gegen Religionsgemeinschaften durch die Polizei und andere Sicherheitsorgane, die sich vor allem gegen Zeugen Jehovas, aber auch gegen Moslems richten.

In letzter Zeit wurden in Russland auch häufiger Geldstrafen gegen Personen verhängt, die Gottesdienste oder Versammlungen an nicht speziell für diesen Zweck genehmigten Orten organisieren oder abhalten. Davon betroffen sind in erster Linie protestantische Gemeinden und Versammlungen von Zeugen Jehovas, die über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen.

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25.10.2011 | Kasachstan: Vollzug von noch nicht in Kraft getretenen Gesetzen

Kasachstan reichte offiziell einen Antrag auf Vollmitgliedschaft der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, einer auch Venedig-Kommission genannten Einrichtung des Europarates, ein. Doch am selben Tag unterzeichnete Präsident Nursultan Nasarbajew zwei Gesetze, die gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen.

Nazgul Yergaliyeva vom Zentrum zur Erforschung der Rechtspolitik in Almaty meinte gegenüber Forum 18, dass Kasachstan „auch in der Praxis zeigen muss, dass es die Grundwerte der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie hochhält. Denn dies sind die Grundprinzipien der Venedig-Kommission.“ Vyacheslav Abramov von Freedom House befürchtet, dass eine Annahme des Antrags „ein klares Signal senden würde, dass Kasachstan weiterhin die Menschenrechte verletzen darf“. Die staatliche Agentur für religiöse Angelegenheiten (ARA) behauptet unterdessen, den Besuch von Imam Shamil Alyautdinov, eines islamischen Autors von der Gedenkmoschee in Moskau, nun zu gestatten. Allerdings verbietet die ARA dem Imam nach wie vor, sein Werk in Buchläden oder Universitäten vorzustellen, da dies laut dem neuen Religionsgesetz verboten sei.

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25.10.2011 | Weißrussland: „Wenn Gläubige in meinem Haus beten, ist das kein Verbrechen!“

Pastor Aleksei Abramovitsch musste Ende September eine Geldstrafe in Höhe mehrerer durchschnittlicher Wochenlöhne zahlen, da er Gottesdienste einer nicht registrierten Kirche leitet.

Die Kirche in Schodsina nahe der weißrussischen Hauptstadt Minsk gehört dem Rat der Baptistengemeinden an, dessen Gemeinden sich aus Prinzip weigern, eine staatliche Registrierung anzustreben, die von offizieller Seite als verpflichtend angesehen wird. Yelena Goretskaya von der Ideologie-Abteilung der Stadtverwaltung von Schodsina, die ebenfalls an der Razzia beteiligt war, vertrat gegenüber Forum 18 die Meinung, dass die Kirche gegen das Gesetz verstoßen habe. „Wir halten uns an die staatlichen Vorgaben. Unsere Gebetstreffen sind rein religiöser Natur. Wenn Gläubige in meinem Haus beten, ist das kein Verbrechen“, schrieb Pastor  Abramovitsch in einem Beschwerdebrief an Präsident Lukaschenko.

Die Kirche Gottes, eine unabhängige protestantische Kirche in Schodsina, hat nach mehreren vergeblichen Anläufen ihre Versuche aufgegeben, eine staatliche Registrierung zu erwirken. Die Beamten des Bauamts weigern sich, zu bestätigen, dass der Bau der neu gebauten Kirche abgeschlossen ist. Auch acht Versammlungen der Zeugen Jehovas und einige orthodoxe Gemeinden, die nicht dem Moskauer Patriarchat angehören, warten schon länger vergeblich auf die staatliche Registrierung – und laufen damit konstant Gefahr, Razzien oder Strafen ausgesetzt zu sein.

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA

 
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