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13.08.2010 | Türkei: Einmischung des Staates in die Wahl von Oberrabbiner und Patriarchen |
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Der türkische Staat mischt sich weiterhin in die Entscheidungen der jüdischen, griechisch orthodoxen und armenisch apostolischen Gemeinschaften anlässlich der Wahl ihrer Leiter ein. Die Regierung unternimmt auch keinerlei Versuche, diese Einmischung zu verbergen. Dies wirft ernste Fragen bezüglich der Verpflichtung gemäß internationalen Menschenrechtsstandards auf, nach denen es Religionsgemeinschaften frei steht, die Leiter ihrer Wahl einzusetzen. Auch die Leiter der Präsidentschaft für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) und die Leitung der islamischen Gemeinschaft, der bei weitem größten Religionsgemeinschaft des Landes, werden vom Staat gelenkt. Die sunnitischen Moslems werden von der direkt dem Premierminister unterstehenden Diyanet kontrolliert und finanziert. Der Leiter der Diyanet wird vom Staat ernannt. Alle Aktivitäten der Sunniten werden durch die Diyanet durchgeführt. Moslems außerhalb des Rahmens der Diyanet führen im günstigsten Fall eine nicht anerkannte und unsichere Existenz.
In Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen müsste die Türkei allen Religionsgemeinschaften legalen Status einräumen. Alle Glaubensgemeinschaften sollten die Freiheit haben, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren. Doch derzeit ist keine einzige Religionsgemeinschaft in der Türkei eine staatlich anerkannte Körperschaft. Das heißt z.B., dass keine Religionsgemeinschaft Immobilien besitzen kann. Die Leiter der jüdischen Gemeinschaft und der griechisch orthodoxen und armenisch apostolischen Kirche werden mit Genehmigung der Regierung als Leiter von Religionsgemeinschaften bestellt, die nach dem Buchstaben des Gesetzes gar nicht existieren und ihre persönlichen Positionen sind rechtlich nicht anerkannt.
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05.08.2010 | Usbekistan: „Ja, wir sind Banditen“ - aggressives Vorgehen gegen Baptisten |
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Am 28. Juli hatten sich Baptisten einer nicht registrierten Gemeinde in der Wohnung von Juri Garmaschev im Bezirk Mirzo-Ulugbek der Hauptstadt Taschkent versammelt, um den geistlichen Geburtstag eines Gemeindeglieds zu feiern. „Sie haben nichts Illegales getan, nur Tee getrunken und einige geistliche Lieder gesungen“ berichtet ein Baptist aus Taschkent.
Gegen 21 Uhr kam es zu einer Razzia unter der Leitung des Polizeimajors Ilyos Mustafayev. Die Polizei hatte das Haus mit fünf Autos umstellt und drang dann in die Wohnung Garmaschevs ein. Nachdem sie zwei Bibeln von Anwesenden, vier Gesangbücher, und ein Musiklehrbuch beschlagnahmt hatten, begannen die Polizisten, die Gläubigen in die draußen geparkten Autos zu stoßen. „Einige Gläubige wurden mit Füßen getreten und geschlagen, während sie aus dem Haus gezerrt wurden“, berichten die Baptisten. Sie berichten weiters, dass Major Mustafayev die zehnjährige Tochter Garmaschevs bei ihrer Kleidung packte und so fest stieß, dass ihr fast der Atem wegblieb. Das Verhalten des Majors wird als „zynisch und grob“ beschrieben. Als ihn die Baptisten fragten, warum die Polizei sich wie Banditen verhält, antwortete er: „Ja, wir sind Banditen“.
Dreiundzwanzig Personen, die in der Wohnung anwesend waren, wurden zur Bezirkspolizeistation gebracht. Zehn davon wurden knapp 24 Stunden später entlassen, nachdem sie die Nacht auf Stühlen verbracht hatten und Befragungen über sich ergehen lassen mussten. Ein vierjähriger Junge war schockiert darüber, wie schlecht die Polizei seine Mutter behandelte. Die übrigen 13 wurden zum Bezirksgericht gebracht. Zehn von ihnen wurden zu kurzen Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Tagen verurteilt, drei Personen zu hohen Geldstrafen. Die Strafen wurden nach dem Verwaltungsgesetzbuch ausgesprochen, und zwar wegen Artikel 194, Teil 1 „Weigerung, den gesetzmäßigen Aufforderungen eines Polizeibeamten oder sonstiger öffentlicher Ordnungshüter nachzukommen“ bzw. Teil 2 von Artikel 201 „Verletzung des Verfahrens zur Organisation und Durchführung von Versammlungen, Straßenprozessionen oder Demonstrationen“. Alle 13 Verurteilten sind Mitglieder der örtlichen nicht registrierten Baptistengemeinde.
Am 5. August berichteten Baptisten aus Taschkent, dass inzwischen alle Kurzzeitgefangenen freigelassen wurden. Weiters berichteten sie, dass es am 4. August zu einer weiteren Razzia in derselben Baptistengemeinde kam, diesmal während eines Gottesdienstes. „Diesmal war die Polizei zurückhaltender in ihren Gesprächen mit den Leitern der Gemeinde, aber nachdem man die Namen der Leiter notiert hatte, wurden diese gewarnt, dass man die Gemeinde nicht in Ruhe lassen würde“.
Weiterhin wird religiöse Literatur beschlagnahmt und vernichtet, nicht nur christliche Schriften, Neue Testamente und Bibeln, sondern auch Ausgaben des Koran und Werke von den Behörden nicht anerkannter islamischer Theologen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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05.08.2010 | Turkmenistan: Razzien und Repressalien: „Die Verfassung ist nur ein Fetzen Papier“ |
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In Turkmenistan kam es kürzlich zu einer Razzia bei einem Jugendlager zweier registrierter Kirchen. Dies berichteten Protestanten, die aus Angst vor staatlichen Repressalien nicht namentlich genannt werden wollen, dem Nachrichtendienst Forum 18. Etliche Teilnehmer, insbesondere ethnische Turkmenen, wurden verhaftet und ihre Bibeln beschlagnahmt. Als die Leiter des Jugendlagers auf die in der turkmenischen Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit verwiesen, erklärten die Beamten: „Vorsichtig ausgedrückt, ist die Verfassung nur ein Fetzen Papier für die turkmenischen Behörden.“
An anderen Orten wurden Gläubige unter Druck gesetzt, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie sich nicht mehr versammeln werden. Zwei Protestanten wurden aus Glaubensgründen von ihren Arbeitsstellen entlassen.
Zahlreichen Gemeinschaften bemühen sich nach wie vor vergeblich um staatliche Registrierung. Die Verweigerung der Registrierung oder Neuregistrierung wird von den Behörden als Waffe eingesetzt, um religiöse Aktivitäten zu unterbinden. Die römisch katholische Pfarre in der Hauptstadt Aschgabad wurde jetzt, nach 13 Jahren vergeblicher Registrierungsversuche, vom Justizministerium registriert.
Strenge Grenzkontrollen behindern nach wie vor die Einfuhr religiöser Literatur
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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30.07.2010 | Belarus: Weitere hohe Geldstrafe, Recht auf Gottesdienste auf eigenem Grund verweigert |
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Die protestantische Neues Leben Gemeinde in der weißrussischen Hauptstadt Minsk wurde am 29. Juli wegen eines angeblichen „Umweltschadens“ zu einer extrem hohen Geldstrafe verurteilt. Einschließlich des so genannten Schadenersatzes müsste die Gemeinde umgerechnet 68.000 Euro bezahlen. Sergei Lukanin, der Rechtsanwalt der Gemeinde erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18, dass die Gemeinde die Geldstrafe nicht bezahlen und Berufung gegen diese einlegen wird. Lukanin stellte fest, dass – sollte es auf dem Grundstück eine Umweltverschmutzung geben – diese von der Zeit vor dem Erwerb durch die Gemeinde stammt. Er betonte mit Nachdruck, dass die Gemeinde das Gebäude und das Grundstück in Ordnung hält, was sich mit den Beobachtungen von Vertretern von Forum 18 bei Besuchen der Gemeinde deckt. Die Behörden versuchen schon seit langer Zeit, die Gemeinde aus ihrem Gebäude zu vertreiben, einem ehemaligen Kuhstall einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, den sie 2002 erworben und zum Gemeindezentrum umgebaut hat.
Zwei kleine Pfingstgemeinden in den Dörfern Gavrilchitsy und Krasnaya Sloboda in der Nähe von Minsk wurden inzwischen mit Geldstrafen belegt, weil sie Gottesdienste in ihren Gebäuden abhalten, die laut Flächenwidmungsplan als Wohngebäude gelten. Die Beamten erklärten, dass die Gottesdienste illegal sind. Die Gemeinden werden sich bemühen, das Geld für die Strafen aufzubringen, befürchten aber eine Wiederholung der Strafverfügungen. Beide Gemeinden haben Berufung gegen die Geldstrafen eingelegt, diese wurde jedoch in beiden Fällen vom Regionalgericht Minsk verworfen. Der stellvertretende Leiter des Bundes der Pfingstgemeinden, Sergei Tsvor ist besorgt über die Entscheidungen des Gerichts. Er wies darauf hin, dass ein Wohnhaus zu kaufen und es für kirchliche Zwecke umzubauen für viele kleine Gemeinden die einzige leistbare Möglichkeit ist. Er beklagte, dass eine offizielle Änderung des Verwendungszwecks fast unmöglich ist. Der Bund der Pfingstgemeinden bereitet einen Antrag an den Obersten Gerichtshof vor, um diese Angelegenheit zu klären.
Gegen Viktor Novik, den Pastor einer anderen Pfingstgemeinde, wurde an einzigem Tag drei Mal eine Geldstrafe verhängt, weil er in einem Dorf im Freien über seinen Glauben sprach. Viktor Novik hat sich entschlossen, die Strafe zu bezahlen und keine Berufung einzulegen. „Wir sind entschlossen, für Gott zu leiden“, erklärte er. Novik berichtet, dass er mehrmals versucht hat, eine Genehmigung für Versammlungen zu bekommen und ein Gebäude zu mieten. Doch dies wurde stets abgelehnt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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16.07.2010 | Usbekistan: Drohungen, Razzien und Strafen |
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In Usbekistan gehen Razzien und Repressalien gegen nicht registrierte Religionsgemeinschaften unvermindert weiter. Am 8. Juli wurden Lepes Omarov und ein weiterer nicht namentlich bekannter Protestant in der Region Karakalpakstan zu 10 Tagen Haft verurteilt. Verurteilungen zu kurzen Haftzeiten dienen seit langem als Einschüchterungsmittel gegen religiöse Leiter. In der Region Karakalpakstan ist jede religiöse Aktivität außerhalb der staatlich genehmigten Moscheen und einer einzigen russisch orthodoxen Kirche verboten. Ein Protestant in der Region der Hauptstadt Taschkent wurde schriftlich verwarnt, dass er als „Leiter einer illegal funktionierenden Zelle protestantischer Tendenz“ das Gesetz verletzt, indem er Gottesdienste abhält und mit anderen über seinen Glauben spricht, und dass er sich dadurch der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Ein „Antiterroreinsatz“ in Fergana galt zwei Baptisten, die christliche Bücher anboten. Gegen sie wurde eine Geldstrafe verhängt und die Vernichtung der vier konfiszierten christlichen Bücher verfügt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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16.07.2010 | Russland - Europäischer Gerichtshof bekräftigt Existenzrecht religiöser Minderheiten |
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Sowohl die katholische Pfarre des armenischen Ritus in Moskau als auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas haben in letzter Zeit durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine wichtige Bestätigung ihres Rechts auf Existenz erfahren. Diese Urteile sind für alle religiösen Minderheiten von Bedeutung. In dem Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass die Gemeinschaft Familien zerstört und die Rechte der Staatsbürger beschneidet. Diese auch gegen andere religiöse Minderheiten eingesetzten Argumente wurden benutzt, um die Gemeinschaft in Moskau zu verbieten. In einer getrennten Entwicklung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Weigerung der Stadtgemeinde Moskau, die armenisch katholische Pfarre zu registrieren, für illegal. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Urteile etwas an der Situation der betroffenen Gemeinschaften und anderer religiöser Minderheiten ändern.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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09.07.2010 | Usbekistan: Gewissensgefangener legt Berufung an den Obersten Gerichtshof ein |
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Eine Berufung an den Obersten Gerichtshof von Usbekistan gegen die Verurteilung des 27-jährigen Baptisten Tohar Haydarov ist in Vorbereitung. Haydarov, der in Guliston in der Region Syrdarya lebt, wurde im März aufgrund von Anklagen wegen Drogendelikten zu 10 Jahren Haft verurteilt. Seine Glaubensgeschwister sind überzeugt, dass dieses Urteil auf falschen Anklagen beruht und dass die bei ihm „gefundenen“ Drogen während einer Razzia in seine Wohnung geschmuggelt wurden. Eine erste Berufung gegen das Urteil wurde im April abgewiesen, obwohl es im Prozess erster Instanz zu zahlreichen Verletzungen des Verfahrensrechts gekommen ist.
Nach dem Prozess wurde Haydarov in ein Arbeitslager in der Nähe von Karschi (auch „Quarshi“) gebracht, etwa 400 km von seinem Heimatort entfernt. Seine Glaubensgeschwister von der Baptistengemeinde konnten ihn dort bisher zwei Mal besuchen und durften jeweils 40 Minuten lang per Telefon mit ihm sprechen, wobei sie durch eine Glaswand von ihm getrennt waren. „Ungefähr 20 solcher Gespräche liefen gleichzeitig und man musste schreien, um einander hören zu können“, kommentierte einer der Besucher. Die Baptisten, die Haydarov im Gefängnis gesehen haben, berichten, dass sein Gesundheitszustand „normal“ ist und dass er hofft, dass Recht gesprochen und er entlassen wird.
Aufruf - Briefe zur Unterstützung
„Wir bitten alle Christen und alle Menschen, denen das Schicksal von Tohar nicht gleichgültig ist, zu beten und die usbekischen Behörden zu ersuchen, Tohar Haydarov freizusprechen und freizulassen“, erklärten usbekische Baptisten gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Briefe an Haydarov können an folgende Adresse geschickt werden:
UYa 64/49 otryad 13 pos. Shaikh-Ali g. Karshi Kashkadarya Region 180020 Uzbekistan
bzw: An die Botschaft der Republik Usbekistan Pötzleinsdorferstraße 49 1180 Wien
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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02.07.2010 | Belarus: Widersprüchliche Gerichtsentscheidungen für Wehrdienstverweigerer |
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Der messianische Jude Ivan Mikhailov, wurde der Wehrdienstverweigerung schuldig befunden und kam ins Gefängnis. Wenige Tage vor dem Ablauf seiner dreimonatigen Haftstrafe wurde er entlassen. Bei einer Neuaufnahme des Verfahrens wurde er freigesprochen und die Berufung des Anklagevertreters gegen diesen Freispruch wurde verworfen. Mihaiklov will nun Schadensersatz für seine Einkerkerung erwirken.
Der messianische Jude Ivan Mikhailov, der Zeuge Jehovas Dmitry Smyk und der nicht religiöse Wehrdienstverweigerer Yevhen Yakovenko erklärten unabhängig voneinander, dass sie die Einführung eines rein zivilen Wehrersatzdienstes wünschen, der allen Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen offen steht, unabhängig davon, ob sie religiöse oder andere Gründe für ihre Entscheidung haben und dass die Dauer des Wehrersatzdiensts nicht einer Strafe gleichkommen darf. Die im Februar 2010 ergangene Weisung von Präsident Aleksandr Lukaschenko, einen Entwurf eines Wehrersatzdienstgesetzes zu erstellen, kam ein Jahrzehnt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Belarus, in der die Einführung eines Wehrersatzdienstes in Übereinstimmung mit der Verfassung als „dringlich“ eingestuft wurde.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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02.07.2010 | Nagorno Karabach: Ein Jahr Gefängnis für die Verweigerung des militärischen Eides |
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Armen Mirzoyan, ein junger Baptist aus Nagorno Karabach, einem international nicht als Staat anerkannten Gebiet im Kaukasus, wurde am 30. Juni zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, den militärischen Eid zu leisten und mit Waffen umzugehen. Das Urteil des Bezirksgerichts Hadrut im Süden von Nagorno Karabach erging wegen „Verweigerung der Erfüllung militärischer Pflichten“. Vor fünf Jahren war Gagik Mirzoyan, der ältere Bruder von Armen Mirzoyan vom selben Gericht und vom selben Richter wegen desselben „Delikts“ verurteilt worden. „Warum wurde er verurteilt, weil er der Bibel folgt“, fragte der ältere Bruder und berichtet weiter: „Ich habe die Beamten gefragt, warum sie Christen so behandeln und sie haben geantwortet, dass sie den Gesetzen von Karabach folgen und dass ihnen niemand befehlen kann, was sie tun sollen.“ Die nach einer Volksbefragung im Dezember 2006 angenommene Verfassung von Nagorno Karabach fordert von allen Staatsbürgern die Beteiligung an der Landesverteidigung und enthält keine Bestimmungen über einen nicht militärischen Ersatzdienst.
In einer getrennten Entwicklung konfiszierte die Polizei von Nagorno Karabach religiöse Literatur, die Mitglieder der evangelikalen Gemeinschaft „Feuer der Erweckung“ von einem Besuch in Armenien mitgebracht hatten. Seit der Einführung eines umstrittenen Religionsgesetzes im Januar 2009 steigt der Druck auf religiöse Minderheiten. Glaubensverbreitung gilt als „Monopol“ der Armenisch Apostolischen Kirche. Sowohl der evangelikalen Gemeinde „Feuer der Erweckung“ als auch der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde die Registrierung verweigert. Von den für die Ordnung in Wohnblocks verantwortlichen Personen wird erwartet, dass sie die Polizei verständigen, wenn Mitglieder einer „illegalen“ Religionsgemeinschaft ihren Glauben öffentlich verbreiten.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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21.06.2010 | Holland = Afghanistan? |
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Wenn Sie in Afghanistan leben und den Islam verlassen, riskieren Sie, von Ihrer Familie, von der Dorfgemeinschaft oder vom Staat verfolgt oder getötet zu werden. Wenn Sie in Holland leben und den Islam verlassen, riskieren Sie, von Ihrer Familie oder von der islamischen Gemeinschaft verfolgt oder getötet zu werden.
Es gibt im Islam nur eine sehr eingeschränkte Religionsfreiheit. Die meisten von uns sind sich dieser Tatsache bewusst, wenn wir mit Ländern mit islamischer Bevölkerungsmehrheit zu tun haben. Man ist nicht frei, den Islam zu verlassen und zu einer anderen Religion zu konvertieren. Wer das tut, „muss bestraft werden“, vielleicht sogar getötet. Manche muslimischen Immigranten bringen diese Auffassungen über Bestrafung mit nach Europa.
Die niederländische Zeitung Friesch Dagblad berichtet in einem Artikel über dieses wachsende Problem in Holland. „Moslems, die in den Niederlanden Christen werden, haben oft unter Verfolgung zu leiden. Belästigung durch Angehörige ihrer früheren Religionsgemeinschaft sind an der Tagesordnung und immer wieder kommt es zu Todesdrohungen.“ Der Islamwissenschaftler und Direktor des Wissenschaftlichen Instituts der Christlichen Unionspartei, Gert-Jan Segers, kennt die Probleme. Er hat sieben Jahre in Ägypten gelebt und dort gesehen, dass es immer zu Spannungen führt, wenn ein Muslim zum Christentum konvertiert. „In der islamischen Welt wird die Religionsfreiheit systematisch mit den Füßen getreten. Mit der Ankunft von Moslems in den Niederlanden wurde diese Kultur in die Niederlande importiert.“
Gleichzeitig geben die USA und viele europäischen Staaten Milliarden von Dollar aus, um die Regierung Karzai zu stützen und die Taliban zu bekämpfen. Doch sowohl Präsident Karzai als auch das afghanische Parlament bemühen sich aktiv, Afghanen zu identifizieren, die Christen geworden sind. Sie sollten hingerichtet werden - öffentlich! (Nähere Informationen in dem vom Übersetzer einkopierten idea Beitrag HIER)
Bitte hüten Sie sich vor vereinfachenden Begriffen wie Islamophobie und bitte vermeiden Sie oberflächliche Äußerungen wie, dass wir andere Religionen nicht kritisieren sollten. Ich beschreibe hier nur, was in Holland passiert und in Afghanistan - und die Ähnlichkeiten sind erschreckend.
Ich verteidige das Grundrecht von Muslimen, auch Religionsfreiheit zu genießen. Sie nicht? Sollten wir das nicht tun?
Mats Tunehag, Vorsitzender der Schwedischen Evangelischen Allianz Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der ÖEA |
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