Die schwerste Aufgabe im Leben ist, sich selbst zu ändern.

(Nelson Mandela)


Religionsfreiheit
15.06.2013 | Keine Meinungsfreiheit in Kasachstan

Strafverfahren gegen Atheisten, Pastor in Untersuchungshaft
Nach drei Monaten in Untersuchungshaft, die er teilweise in einer psychiatrischen Anstalt verbringen musste, soll der Schriftsteller Aleksandr Kharlamov, ein Atheist, noch dieses Monat (Juni 2013) vor Gericht gestellt werden. Ihm wird Aufwiegelung zu religiösem Hass vorgeworfen, was er jedoch bestreitet. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 7 Jahre Haft.

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15.06.2013 | Belarus: Razzien und Geldstrafen; Räumungsbefehl erneut ausgesetzt

Nach fast einem Jahr ohne staatliche Eingriffe kommt es in Belarus wieder zu Razzien und werden Geldstrafen gegen Baptisten verhängt, die sich ohne staatliche Erlaubnis zum Gottesdienst versammeln. Nach separaten Razzien gegen die beiden nicht registrierten Baptistengemeinden in Gomel im Südosten des Landes wurden drei lokale Leiter mit Geldstrafen belegt. Die Strafe von Pastor Nikolai Varuschin entspricht etwa einem monatlichen Durchschnittsgehalt, die Geldstrafen von Pastor Piotr Jaschtschenko und Valentin Schtschedrenok sind wesentlich niedriger. Polizeibeamte erklärten gegenüber Forum 18, dass die Razzien von der Geheimpolizei KGB ausgingen und zum Ziel hatten „kriminelle Gruppen nicht registrierter Baptisten“ ausfindig zu machen. „Wir von der Polizei kümmern uns um Familienstreitigkeiten und Raufereien auf der Straße und haben kein Interesse an Religion“, erklärte der Polizeibeamte. Die Neues Leben Gemeinde in der Hauptstadt Minsk hat erneut einen Räumungsbefehl bekommen, der jedoch am 14. Juni ausgesetzt, aber nicht endgültig aufgehoben wurde. Seit 2005 hat der Staat immer wieder versucht, das rechtmäßig erworbene Gebäude zu beschlagnahmen. Die Neues Leben Gemeinde hatte den ehemaligen Kuhstall einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft aus der Sowjetära gekauft und zum Versammlungshaus umgebaut.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA

 
11.06.2013 | Armenien: Gesetzesänderungen - Lösung für Wehrdienstverweigerer in Sicht

Anlässlich des Beitritts zum Europarat wurde Armenien aufgefordert, bis Januar 2004 einen zivilen Wehrersatzdienst einzuführen. Neuneinhalb Jahre sind seit diesem Termin vergangen. 275 Gewissensgefangene hatten bzw. haben unter dieser Versäumnis zu leiden. Doch jetzt hoffen Menschenrechtsaktivisten und Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, dass diese Verpflichtung gegenüber dem Europarat endlich erfüllt wird. Die Änderung kommt in Form neuer Bestimmungen im Gesetz über den Wehrersatzdienst und im Strafvollzugsgesetz, die am 8. Juni in Kraft traten.

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01.06.2013 | Russland: Gemischte Reaktionen auf Überprüfung von NGOs

Vertreter von hunderten religiösen Organisationen, die im Frühjahr von Staatsbeamten kontrolliert wurden, habe gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18 unterschiedliche Eindrücke kommuniziert. Anders als die großen Menschenrechtsorganisationen, auf welche die Kontrollen augenscheinlich abzielten, erfuhren die Religionsgemeinschaften nur kleine Beanstandungen. Insbesondere Vertreter protestantischer Gemeinschaften zeigten sich kaum besorgt. Die Zeugen Jehovas fürchten Konsequenzen nach einer massiven Inspektion ihrer russischen Zentrale. Bei einer offiziellen Besprechung gab die Beamtin des Justizministeriums Tatyana Vaghina bekannt, dass bei den 528 Überprüfungen, an welchen Beamte ihres Ministeriums beteiligt waren, kein Hinweis auf Extremismus gefunden wurde.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA

 
01.06.2013 | Usbekistan: Beamte „verhielten sich wie Banditen“

In Usbekistan wurde eine 76-jährige Frau mit einer Geldstrafe von 10 monatlichen Mindestgehältern belegt und die Vernichtung ihrer Bücher angeordnet. Naziya Ziyatdinova wurde Opfer einer „Antiterrorrazzia“, wobei die Beamten durch ein Fenster ihrer Wohnung eindrangen. Frau Ziyatdinova, die unter der Parkinsonkrankheit leidet, wurde aus ihrem Bett geholt und ihre Wohnung von vier Beamten „auf den Kopf gestellt“. Protestanten aus ihrem Wohnort erklärten, dass die Beamten, die über keinen Hausdurchsuchungsbefehl verfügten, sich verhielten wie die Banditen. Als Bezieherin einer kleinen Rente kann Frau Ziyatdinova die Geldstrafe auf keinen Fall bezahlen, da sie sich nicht einmal die Medikamente leisten kann, die sie benötigt. Jedes Mal, wenn sie zum Gericht gebracht wurde, fühlte sie sich sehr krank und fürchtete eine strenge Bestrafung. Nach einer Verhandlung wurde sogar die Rettung für sie gerufen. Dennoch hat sie das Geständnis nicht unterschrieben, zu dessen Unterzeichnung man sie zu zwingen versuchte.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA

 
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