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16.07.2010 | Usbekistan: Drohungen, Razzien und Strafen |
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In Usbekistan gehen Razzien und Repressalien gegen nicht registrierte Religionsgemeinschaften unvermindert weiter. Am 8. Juli wurden Lepes Omarov und ein weiterer nicht namentlich bekannter Protestant in der Region Karakalpakstan zu 10 Tagen Haft verurteilt. Verurteilungen zu kurzen Haftzeiten dienen seit langem als Einschüchterungsmittel gegen religiöse Leiter. In der Region Karakalpakstan ist jede religiöse Aktivität außerhalb der staatlich genehmigten Moscheen und einer einzigen russisch orthodoxen Kirche verboten. Ein Protestant in der Region der Hauptstadt Taschkent wurde schriftlich verwarnt, dass er als „Leiter einer illegal funktionierenden Zelle protestantischer Tendenz“ das Gesetz verletzt, indem er Gottesdienste abhält und mit anderen über seinen Glauben spricht, und dass er sich dadurch der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Ein „Antiterroreinsatz“ in Fergana galt zwei Baptisten, die christliche Bücher anboten. Gegen sie wurde eine Geldstrafe verhängt und die Vernichtung der vier konfiszierten christlichen Bücher verfügt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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16.07.2010 | Russland - Europäischer Gerichtshof bekräftigt Existenzrecht religiöser Minderheiten |
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Sowohl die katholische Pfarre des armenischen Ritus in Moskau als auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas haben in letzter Zeit durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine wichtige Bestätigung ihres Rechts auf Existenz erfahren. Diese Urteile sind für alle religiösen Minderheiten von Bedeutung. In dem Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass die Gemeinschaft Familien zerstört und die Rechte der Staatsbürger beschneidet. Diese auch gegen andere religiöse Minderheiten eingesetzten Argumente wurden benutzt, um die Gemeinschaft in Moskau zu verbieten. In einer getrennten Entwicklung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Weigerung der Stadtgemeinde Moskau, die armenisch katholische Pfarre zu registrieren, für illegal. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Urteile etwas an der Situation der betroffenen Gemeinschaften und anderer religiöser Minderheiten ändern.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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09.07.2010 | Usbekistan: Gewissensgefangener legt Berufung an den Obersten Gerichtshof ein |
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Eine Berufung an den Obersten Gerichtshof von Usbekistan gegen die Verurteilung des 27-jährigen Baptisten Tohar Haydarov ist in Vorbereitung. Haydarov, der in Guliston in der Region Syrdarya lebt, wurde im März aufgrund von Anklagen wegen Drogendelikten zu 10 Jahren Haft verurteilt. Seine Glaubensgeschwister sind überzeugt, dass dieses Urteil auf falschen Anklagen beruht und dass die bei ihm „gefundenen“ Drogen während einer Razzia in seine Wohnung geschmuggelt wurden. Eine erste Berufung gegen das Urteil wurde im April abgewiesen, obwohl es im Prozess erster Instanz zu zahlreichen Verletzungen des Verfahrensrechts gekommen ist.
Nach dem Prozess wurde Haydarov in ein Arbeitslager in der Nähe von Karschi (auch „Quarshi“) gebracht, etwa 400 km von seinem Heimatort entfernt. Seine Glaubensgeschwister von der Baptistengemeinde konnten ihn dort bisher zwei Mal besuchen und durften jeweils 40 Minuten lang per Telefon mit ihm sprechen, wobei sie durch eine Glaswand von ihm getrennt waren. „Ungefähr 20 solcher Gespräche liefen gleichzeitig und man musste schreien, um einander hören zu können“, kommentierte einer der Besucher. Die Baptisten, die Haydarov im Gefängnis gesehen haben, berichten, dass sein Gesundheitszustand „normal“ ist und dass er hofft, dass Recht gesprochen und er entlassen wird.
Aufruf - Briefe zur Unterstützung
„Wir bitten alle Christen und alle Menschen, denen das Schicksal von Tohar nicht gleichgültig ist, zu beten und die usbekischen Behörden zu ersuchen, Tohar Haydarov freizusprechen und freizulassen“, erklärten usbekische Baptisten gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Briefe an Haydarov können an folgende Adresse geschickt werden:
UYa 64/49 otryad 13 pos. Shaikh-Ali g. Karshi Kashkadarya Region 180020 Uzbekistan
bzw: An die Botschaft der Republik Usbekistan Pötzleinsdorferstraße 49 1180 Wien
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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02.07.2010 | Belarus: Widersprüchliche Gerichtsentscheidungen für Wehrdienstverweigerer |
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Der messianische Jude Ivan Mikhailov, wurde der Wehrdienstverweigerung schuldig befunden und kam ins Gefängnis. Wenige Tage vor dem Ablauf seiner dreimonatigen Haftstrafe wurde er entlassen. Bei einer Neuaufnahme des Verfahrens wurde er freigesprochen und die Berufung des Anklagevertreters gegen diesen Freispruch wurde verworfen. Mihaiklov will nun Schadensersatz für seine Einkerkerung erwirken.
Der messianische Jude Ivan Mikhailov, der Zeuge Jehovas Dmitry Smyk und der nicht religiöse Wehrdienstverweigerer Yevhen Yakovenko erklärten unabhängig voneinander, dass sie die Einführung eines rein zivilen Wehrersatzdienstes wünschen, der allen Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen offen steht, unabhängig davon, ob sie religiöse oder andere Gründe für ihre Entscheidung haben und dass die Dauer des Wehrersatzdiensts nicht einer Strafe gleichkommen darf. Die im Februar 2010 ergangene Weisung von Präsident Aleksandr Lukaschenko, einen Entwurf eines Wehrersatzdienstgesetzes zu erstellen, kam ein Jahrzehnt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Belarus, in der die Einführung eines Wehrersatzdienstes in Übereinstimmung mit der Verfassung als „dringlich“ eingestuft wurde.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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02.07.2010 | Nagorno Karabach: Ein Jahr Gefängnis für die Verweigerung des militärischen Eides |
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Armen Mirzoyan, ein junger Baptist aus Nagorno Karabach, einem international nicht als Staat anerkannten Gebiet im Kaukasus, wurde am 30. Juni zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, den militärischen Eid zu leisten und mit Waffen umzugehen. Das Urteil des Bezirksgerichts Hadrut im Süden von Nagorno Karabach erging wegen „Verweigerung der Erfüllung militärischer Pflichten“. Vor fünf Jahren war Gagik Mirzoyan, der ältere Bruder von Armen Mirzoyan vom selben Gericht und vom selben Richter wegen desselben „Delikts“ verurteilt worden. „Warum wurde er verurteilt, weil er der Bibel folgt“, fragte der ältere Bruder und berichtet weiter: „Ich habe die Beamten gefragt, warum sie Christen so behandeln und sie haben geantwortet, dass sie den Gesetzen von Karabach folgen und dass ihnen niemand befehlen kann, was sie tun sollen.“ Die nach einer Volksbefragung im Dezember 2006 angenommene Verfassung von Nagorno Karabach fordert von allen Staatsbürgern die Beteiligung an der Landesverteidigung und enthält keine Bestimmungen über einen nicht militärischen Ersatzdienst.
In einer getrennten Entwicklung konfiszierte die Polizei von Nagorno Karabach religiöse Literatur, die Mitglieder der evangelikalen Gemeinschaft „Feuer der Erweckung“ von einem Besuch in Armenien mitgebracht hatten. Seit der Einführung eines umstrittenen Religionsgesetzes im Januar 2009 steigt der Druck auf religiöse Minderheiten. Glaubensverbreitung gilt als „Monopol“ der Armenisch Apostolischen Kirche. Sowohl der evangelikalen Gemeinde „Feuer der Erweckung“ als auch der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde die Registrierung verweigert. Von den für die Ordnung in Wohnblocks verantwortlichen Personen wird erwartet, dass sie die Polizei verständigen, wenn Mitglieder einer „illegalen“ Religionsgemeinschaft ihren Glauben öffentlich verbreiten.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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21.06.2010 | Holland = Afghanistan? |
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Wenn Sie in Afghanistan leben und den Islam verlassen, riskieren Sie, von Ihrer Familie, von der Dorfgemeinschaft oder vom Staat verfolgt oder getötet zu werden. Wenn Sie in Holland leben und den Islam verlassen, riskieren Sie, von Ihrer Familie oder von der islamischen Gemeinschaft verfolgt oder getötet zu werden.
Es gibt im Islam nur eine sehr eingeschränkte Religionsfreiheit. Die meisten von uns sind sich dieser Tatsache bewusst, wenn wir mit Ländern mit islamischer Bevölkerungsmehrheit zu tun haben. Man ist nicht frei, den Islam zu verlassen und zu einer anderen Religion zu konvertieren. Wer das tut, „muss bestraft werden“, vielleicht sogar getötet. Manche muslimischen Immigranten bringen diese Auffassungen über Bestrafung mit nach Europa.
Die niederländische Zeitung Friesch Dagblad berichtet in einem Artikel über dieses wachsende Problem in Holland. „Moslems, die in den Niederlanden Christen werden, haben oft unter Verfolgung zu leiden. Belästigung durch Angehörige ihrer früheren Religionsgemeinschaft sind an der Tagesordnung und immer wieder kommt es zu Todesdrohungen.“ Der Islamwissenschaftler und Direktor des Wissenschaftlichen Instituts der Christlichen Unionspartei, Gert-Jan Segers, kennt die Probleme. Er hat sieben Jahre in Ägypten gelebt und dort gesehen, dass es immer zu Spannungen führt, wenn ein Muslim zum Christentum konvertiert. „In der islamischen Welt wird die Religionsfreiheit systematisch mit den Füßen getreten. Mit der Ankunft von Moslems in den Niederlanden wurde diese Kultur in die Niederlande importiert.“
Gleichzeitig geben die USA und viele europäischen Staaten Milliarden von Dollar aus, um die Regierung Karzai zu stützen und die Taliban zu bekämpfen. Doch sowohl Präsident Karzai als auch das afghanische Parlament bemühen sich aktiv, Afghanen zu identifizieren, die Christen geworden sind. Sie sollten hingerichtet werden - öffentlich! (Nähere Informationen in dem vom Übersetzer einkopierten idea Beitrag HIER)
Bitte hüten Sie sich vor vereinfachenden Begriffen wie Islamophobie und bitte vermeiden Sie oberflächliche Äußerungen wie, dass wir andere Religionen nicht kritisieren sollten. Ich beschreibe hier nur, was in Holland passiert und in Afghanistan - und die Ähnlichkeiten sind erschreckend.
Ich verteidige das Grundrecht von Muslimen, auch Religionsfreiheit zu genießen. Sie nicht? Sollten wir das nicht tun?
Mats Tunehag, Vorsitzender der Schwedischen Evangelischen Allianz Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der ÖEA |
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18.06.2010 | Usbekistan: Samarkand - die Stadt der geschlossenen Kirchen |
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Die siebente in einer Reihe protestantischer Kirchen bzw. evangelikaler Gemeinden, denen in den letzten vier Jahren in der zentralusbekischen Stadt Samarkand die staatliche Registrierung entzogen wurde, kämpft nach wie vor darum, diese wieder zu erlangen. Ohne Registrierung ist jede religiöse Betätigung illegal. „Seit mehr als einem Jahr hat unsere Kirche versucht, zu beweisen, dass der Entzug der Registrierung illegal war“, erklärte ein Mitglied der zentralen protestantischen Kirche von Samarkand gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. „Alle Gerichte sagen entweder, sie seien nicht zuständig, oder sie antworten überhaupt nicht.“ Auf die Frage, ob Hoffnung bestünde, dass die Kirche ihre Registrierung wieder erlangt, antwortete ein Beamter der regionalen Justizabteilung von Samarkand: „Ich weiß nicht, welche Entscheidung wir treffen werden. Ich bin kein Doktor.“ Mindestens eine weitere protestantische Gemeinschaft bemüht sich schon seit zehn Jahren vergeblich um die Registrierung. „Jetzt wurden wir alle des Grundrechts beraubt, gemeinsam zu beten und Gott anzubeten“, erklärte ein örtlicher Kirchenleiter. Auch Moslems, Anhänger der Hare Krishna Gemeinschaft und Zeugen Jehovas haben Probleme mit den Behörden.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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18.06.2010 | Kasachstan: Lehrbuch schürt Intoleranz - Verbot gefordert |
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Menschenrechtsaktivisten und Religionsgemeinschaften sind höchst besorgt über ein Lehrbuch der Religionskunde für Schüler der Sekundarstufe, das nach den Worten eines einheimischen Fachmanns „aggressive und manchmal sogar beleidigende“ Formulierungen über einige der in Kasachstan vertretenen Religionsgemeinschaften enthält. Diese Besorgnis wird von so verschiedenartigen Glaubensgemeinschaften wie den Ahmadi Moslems, protestantischen Christen, Anhängern der Hare Krishna Bewegung und Zeugen Jehovas geteilt.
In dem Lehrbuch werden Aussagen gemacht, wie sie für gegen die Religions- oder Glaubensfreiheit eingestellte kasachische Regierungsstellen und Beamte typisch sind. Wie viele Staatsbeamte hat auch der Autor dieses Buchs, der Senatsabgeordnete Professor Garifolla Esim, eine ablehnende Haltung gegenüber „nicht traditionellen Religionsgemeinschaften“, die er mit „terroristischen“, „destruktiven“ und „extremistischen“ Bewegungen gleichsetzen will, und lehnt ein Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen ab. Dieses Lehrbuch der Religionskunde ist das einzige seiner Art, das derzeit im Land verfügbar ist und wird für Schüler der 9. Klasse (ca. 14 Jahre alt) verwendet.
Der Autor des Lehrbuchs, Garifolla Esim, erklärte gegenüber Forum 18, dass er gemeinsam mit anderen Parlamentsabgeordneten an einem Gesetzesentwurf arbeitet, der dem 2009 vom Verfassungsrat Kasachstans für verfassungswidrig erklärten Entwurf eines Religionsgesetzes ähnlich ist. Dieses für verfassungswidrig erklärte Gesetz hätte - wäre es in Kraft getreten - die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt. „Das Gesetz liegt derzeit im Regal, aber wir arbeiten daran und wenn es unterschrieben ist und in Kraft tritt, werden wir die aggressive Propaganda dieser Gruppen nicht erlauben“, erklärte Garifolla Esim. Für Esim sind der Islam und die russisch orthodoxe Kirche die zwei „traditionellen Religionen“ Kasachstans, alles andere wird in seinem Lehrbuch abwechselnd als „nicht traditionelle Religionen“ „nicht traditionelle Kulte“, „destruktive Kulte“, „extremistische und terroristische Organisationen“ und „zeitgenössische religiöse Bewegungen“ bezeichnet, wobei keiner dieser Begriffe definiert wird. Nur an einer Stelle heißt es, dass nicht alle „neuen religiösen Bewegungen“ destruktiv oder eine Gefahr für die Gesellschaft seien. Bereits als der alte Gesetzesentwurf für verfassungswidrig erklärt wurde, sagten Menschenrechtsaktivisten voraus, dass der Entwurf in irgendeiner Form wieder eingebracht werden würde. Überdies arbeitet das Parlament an einer Neufassung des Verwaltungsgesetzbuchs, worin die derzeitigen Strafen für freie Religionsausübung aufrecht erhalten werden.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz |
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18.06.2010 | Kirgistan: Bewahrung von Christen in Krisenregionen |
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Die Lage in Kirgistan ist nach wie vor sehr schwierig und angespannt. Die kirgisische Regierung befürchtet neue große Ausschreitungen, deshalb ist zurzeit auch in der Hauptstadt Bischkek Sperrzone. Im Norden des Landes ist es verhältnismäßig ruhig. Im südlichen Teil geht viel Schlimmes vor. Darüber berichten auch die deutschen Medien sehr ausführlich.
In den Krisenregionen, wo es unter der Bevölkerung Hunderte von Toten und Tausende Verletzte gab, ist laut Berichten eines kirgisischen Bruders aus der Hauptstadt, keiner von den Christen umgekommen. Allerdings weiß dieser Bruder auch nicht über alles Bescheid.
In den letzten Tagen kam ein Brief eines anderen usbekischen Bruders, der berichtete, dass die Christen-Usbeken aus dem Gebiet, wo sehr viele ermordet wurden, hinaus geschmuggelt wurden. Es kostete viel Geld und Einsatz, mit Lebensgefahr für alle Beteiligten. Die Christen konnten an die sichere Stelle gebracht werden. In einem Fall war die Gefahr jedoch sehr groß, weil ein kleines Kind laut war und nur die usbekische Sprache, die die Familie verraten würde, sprach. Es musste gewartet werden, bis das Kind einschlief.
Es ist wichtig für die Lage weiter zu beten. |
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11.06.2010 | Russland: Dagestans Protestanten zu Schattendasein gezwungen |
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Die Pastoren der größten Pfingstgemeinde Dagestans berichten, dass sie derzeit an der Durchführung von Sozialprojekten gehindert werden. Davon betroffen sind auch ihre Dienste unter Drogenabhängigen und im Gefängnis. Eine auf fünf Jahre abgeschlossene Vereinbarung, die den Pastoren Besuche im Gefängnis gestattete, wurde Anfang 2010 ohne Erklärung ausgesetzt, obwohl die Gefängnisleitungen die Besuche willkommen geheißen haben, berichtet Pastor Artur Suleimanov. Auch die seinerzeit positive Einstellung der Behörden zu den Antidrogenprojekten der Christen hat sich abrupt gewandelt. „Das ist sehr seltsam, da wir praktisch die einzigen sind, die unter Drogenabhängigen arbeiten“, meint der Pastor. Bezüglich der Einschränkungen sozialer Aktivitäten von Protestanten befragt, erklärte Rasul Gadzhiyev, Abteilungsleiter im Ministerium für nationale Politik, Information und auswärtige Angelegenheiten von Dagestan, dass es in diesem Bereich keine Regelungen oder besonderen Anweisungen gebe. „Wenn die Tätigkeit der Protestanten gesetzeskonform ist, dann gibt es keinerlei Probleme“ erklärte er gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Dagestan ist eine zu Russland gehörige Republik im krisenreichen Nordkaukasus, grenzt an Aserbaidschan und Georgien und wird von Angehörigen vieler verschiedener Volksgruppen bewohnt. Der Großteil der Bevölkerung sind Moslems, mehrheitlich Sunniten, aber es gibt auch eine schiitische Minderheit. Pastor Suleimanov, der dem Volk der Avaren angehört (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Steppenvolk des Mittelalters) betont, dass etwa 85 % der etwa 3.000 Mitglieder der Pfingstgemeinden Dagestans lokalen ethnischen Gruppen angehören. Christliche Kirchen in Dagestan, die vor allem unter der russischen Volksgruppe arbeiten - darunter die russisch orthodoxen und Baptisten - haben nicht mit dem Widerstand des Staates und der Bevölkerung zu rechnen. Die seit Jahrhunderten im Land lebende jüdische Bevölkerungsgruppe in und um die Stadt Derbent im Süden des Landes wird von der nichtjüdischen Bevölkerung akzeptiert und ist keinen Feindseligkeiten ausgesetzt.
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