Mir ist es gleich, ob eine Katze schwarz oder weiß ist; Hauptsache, 
sie fängt Mäuse.

Deng Xiaoping, chin. Politiker, 1904-1997


Religionsfreiheit
29.04.2010 | Usbekistan: Urteil gegen Baptisten Haidarov bestätigt, hohe Kerkerstrafen für Moslems

In Usbekistan werden unverändert sowohl Christen als auch Moslems wegen der Ausübung ihrer Religionsfreiheit eingekerkert. Am 13. April wies das Landgericht für Strafsachen Syrdarya durch den vorsitzenden Richter Myrza Pardayev die Berufung des Baptisten Tohar Haydarov zurück. Er war in erster Instanz wegen Drogendelikten zu 10 Jahren Haft verurteilt wurden. Baptisten, die ihn gut kennen sind 100 % überzeugt, dass die Anklage gegen ihn auf gefälschten Beweisen beruht und bezeichnen Haydarov als Mann mit reinem Gewissen und ehrlichen Christen.

Drei moslemische Frauen wurden für die Leitung bzw. Teilnahme an nicht registrierten religiösen Versammlungen zu zwischen sechs ein halb und sieben Jahren Arbeitslager verurteilt. Sie wurden wegen Verletzung von Artikel 159 („Versuche zur Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung Usbekistans“) und Artikel 244-1 („Erstellung oder Verbreitung von Materialien, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen“) des Strafgesetzbuchs angeklagt. Die Angehörigen der Verurteilten wurden unter Einschüchterungen aufgefordert, nicht gegen das Urteil zu berufen. Die Bedingungen in usbekischen Arbeitslagern können besonders hart sein, mit mangelnder Hygiene und gefährlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Körperliche Züchtigung durch die Aufseher ist kein Einzelfall. Überdies herrschen in den Arbeitslagern kriminelle Banden über ihre Mitgefangenen. In Gefängnissen und Arbeitslagern ist jede Religionsausübung, z.B. sichtbares Beten oder der Besitz religiöser Literatur, verboten. Seelsorger haben keinen Zutritt zu den Gefangenen.

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22.04.2010 | Usbekistan: Speisung Obdachloser ist „gegen die Statuten“

Protestanten in Usbekistan werden weiterhin Opfer von Behördenwillkür. Bei einer Jugendkonferenz führte die Polizei unter dem Vorwand einer Ausweiskontrolle eine Razzia durch. Viele der etwa 70 jungen Menschen spielten gerade Fußball oder Basketball. 43 von ihnen wurden zur Polizeistation gebracht, wo man sie fotografierte und ihnen die Fingerabdrücke abnahm. Gegen zwei der Leiter läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Regeln für die Abhaltung von Massenveranstaltungen und Verletzung des Gesetzes über religiöse Organisationen.

Zwei Tage später führte die Polizei gemeinsam mit Finanzinspektoren und örtlichen Beamten eine Razzia in der protestantischen Gemeinde Ewiges Leben in der Hauptstadt Taschkent durch. Zum Zeitpunkt der Razzia versorgten Glieder der Gemeinde gerade Obdachlose mit Lebensmitteln. Die Beamten warfen den Protestanten vor, dass dies nicht ihren registrierten Statuten entspricht, und die Polizei nahm einige Mitglieder der Gemeinde fest. Nach einer angeblichen „Antiterror“ Razzia gegen eine Geburtstagsfeier wurden zehn Angehörige einer Pfingstgemeinde, 8 davon Pensionisten, mit hohen Geldstrafen belegt.

Auch in der nordwestlichen Provinz Karakalpakstan kommt es weiterhin zu Razzien gegen Christen. Literatur, darunter auch Bibeln, wird konfisziert und auf gerichtliche Anordnung vernichtet. Gläubige werden bedroht und mit Geldstrafen belegt. Kürzlich hat die Polizei Protestanten aufgefordert, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie sich nicht mehr mit anderen Christen treffen und keine christlichen Bücher mehr in ihren Häusern haben werden.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
01.04.2010 | Kasachstan: Weiterhin Repressalien und Strafen für religiöse Betätigung

Nach wie vor droht dem in Kasachstan geborenen Baptisten Viktor Leven die Ausweisung. Da weder er noch seine Frau derzeit einen Personalausweis haben, können sie sich keine Arbeit suchen und müssen von ihrer kleinen Selbstversorgerlandwirtschaft leben. Die Baptistin Zhanna Tereza Raudovich, die zu einer Geldstrafe von 100 monatlichen Mindestgehältern verurteilt wurde, weil sie ihre Wohnung für Gottesdienste zur Verfügung gestellt hat, hat ihre Berufungsverhandlung verloren und jetzt Berufung beim obersten Gerichtshof eingelegt. Am 1. April wurde Vissa Kim, der Pastor einer Gemeinde in Taraz im Süden Kasachstans, zu einer Geldstrafe von 10 monatlichen Mindestgehältern verurteilt, weil er angeblich die Gesundheit einer Frau geschädigt hatte, indem er für sie betete (§ 111 des kasachischen Strafgesetzbuchs „fahrlässige Verursachung schwerer Gesundheitsschäden“). Sergei Mironov wurden per Gerichtsurteil Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit auferlegt, nachdem er für schuldig befunden worden war, einen Gast seines Rehazentrums für Drogenabhängige seiner Freiheit beraubt zu haben. Laut Urteil darf er ein Jahr lang seinen Arbeitsplatz und Wohnsitz nicht wechseln und seinen Heimatort ohne vorherige behördliche Genehmigung nicht verlassen. Bereits vor dem Urteil im Strafverfahren haben die Behörden das von ihm geleitete christliche Rehazentrum für Alkohol- und Drogenabhängige geschlossen. Mironov bekämpft sowohl die Verurteilung als auch die Schließung des Rehazentrums vor Gericht. „Es sieht so aus, als würden Pastoren jetzt dafür bestraft, wenn sie für die Kranken beten“, erklärte ein Mitglied von Kims Gemeinde gegenüber Forum 18.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
26.03.2010 | Russland: Lutherische Extremisten?

Am 28. Februar fand in der evangelisch lutherischen St. Georgskirche in Kaluga, südwestlich von Moskau während des Sonntagsgottesdiensts eine Polizeirazzia statt. Die Gläubigen hatten sich zur Ordinierung des neuen Pastors Dmitry Martyschenko eingefunden, als elf mit automatischen Waffen ausgerüstete Polizeibeamte, begleitet von Polizeihunden die Kirche stürmten und nach angeblicher „extremistischer Literatur“ suchten. Die Erklärungen des Pastors, dass die Bibel und Bücher über das Augsburger Bekenntnis nichts mit Extremismus zu tun haben, schien sie nicht zu überzeugen. Die Polizisten sagten, sie hätten einen anonymen Anruf erhalten, dass sich extremistische Literatur in der Kirche befände. Ein Polizeibeamter filmte die Durchsuchung während eine Beamtin Formulare ausfüllte, die sie aber den Gottesdienstbesuchern nicht zeigen wollte. „Alle Beamten legten eine äußerst negative Haltung gegenüber uns an den Tag“, berichtete der Pastor.

Der Bischof der evangelischen Kirche des Augsburger Bekenntnisses, Iosif Baron, war an diesem Tag anwesend. Er war nach Kaluga gekommen, um Pastor Martyschenko zu ordinieren. Noch am selben Tag wurde Pastor Martyschenko zur Polizeistation vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Als er die Polizisten nach den Gründen für die Razzia und für seine Vorladung fragte, bekam er zur Antwort, dass sich dort eine „Sekte mit extremistischer Literatur“ versammelt.

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23.03.2010 | Usbekistan: 10 Jahre Haft für Baptisten – Berufung

Am 9. März 2010, sieben Wochen nach seiner Verhaftung, wurde der 27-jährige Baptist Tohar Haydarov vom Strafgerichtshof seiner Heimatstadt Guliston wegen „illegalem Verkauf von Drogen oder psychotropischen Substanzen in großen Mengen“ zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dies berichten Mitglieder seiner Gemeinde gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Die Mitglieder der Baptistengemeinde weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Verurteilung auf einer falschen Anklage beruht, und Haydarov in Wirklichkeit für seine religiöse Betätigung bestraft werden sollte. Haydarov ist Mitglied des Rats der Baptistengemeinden, jenes Teils der Baptisten in verschiedenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die eine staatliche Registrierung ablehnen. Die Mitglieder von Haydarovs Gemeinde sind überzeugt, dass die Polizei die Drogen anlässlich seiner Verhaftung in seine Kleidung geschmuggelt hat, nachdem er sich bei einer Razzia geweigert hatte, auf Aufforderung durch den Polizeioffizier Sardor seinem Glauben abzuschwören. Sie bezeichnen ihn als „Mann mit einem reinen Gewissen und ehrlichen Christen“. Auch einige seiner Nachbarn haben Erklärungen zu seiner Verteidigung unterschrieben, die jedoch vom Gericht nicht berücksichtigt wurden. Ein Pastor aus Taschkent berichtet, dass Baptisten aus Taschkent, die zum Prozess angereist waren, erst während des Schlussplädoyers des Staatsanwalts in den Gerichtssaal durften, dass sie nicht als Zeugen zu seinen Gunsten zugelassen wurden und es auch keine sonstigen Zeugen gab. Weiters berichten sie, dass nicht einmal der Rechtsanwalt, den sie mit der Verteidigung Haydarovs beauftragt hatten, in den Gerichtssaal durfte!! Haydarov hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und bleibt in Haft. Der Termin der Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.

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19.03.2010 | Usbekistan: 100 Monatsgehälter Geldstrafe

Gegen 13 Mitglieder einer nicht registrierten Baptistengemeinde in Usbekistan wurden  Geldstrafen in 100-facher Höhe des monatlichen Mindestgehalts verhängt. Die Baptistengemeinde, die behauptet, dass im Zuge der Verhaftungen und Befragungen seitens der Behörden zahlreiche Verstöße gegen usbekische Gesetze begangen wurden, hat Beschwerde gegen die Strafen eingelegt. Unter anderem beklagt man die Gewaltanwendung durch Beamte.
In Usbekistan kommt es immer wieder zu Razzien gegen Gläubige und zur Vernichtung konfiszierter Bücher. Auch Bibeln bleiben nicht verschont.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
19.03.2010 | Türkei: Schwere Zeiten für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Die Türkei anerkennt kein Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen. Wer seinen Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert, findet sich in einem nie endenden Kreislauf aus Strafverfolgung, Gerichtsverhandlung und Bestrafung wieder. Nach Verbüßen der Haftstrafe wird er wieder einberufen; wenn er dem Einberufungsbefehl nicht Folge leistet, gilt dies als Befehlsverweigerung, was sofort zu einem neuen Gerichtsverfahren und erneuter Haftstrafe führt. Illustriert wird dies durch den aktuellen Fall von Enver Aydemir. Aydemir, ein streng gläubiger Moslem, verweigert den Dienst in der türkischen Armee, mit der Begründung, dass die Spitzen der Armee gegen islamische Werte eingestellt seien. „Ich kann nicht Teil einer Institution sein, die selbst die grundlegendsten Glaubensüberzeugungen von Moslems beleidigt.“ Man mag über diese Begründung denken wie man will, doch von den selben Problemen betroffen sind derzeit auch mehrere nicht religiöse Pazifisten sowie Zeugen Jehovas. Aufgrund der schweren Folgen der Wehrdienstverweigerung gibt es derzeit nur etwa 120 Verweigerer aus Gewissensgründen. Viele ziehen es vor, den Militärdienst auf anderen Wegen zu vermeiden oder hinauszuzögern, sei es durch Arbeit im Ausland, Desertion, Verlängern der Ausbildungszeit, aber auch durch gefälschte ärztliche Bestätigungen, wie ein im Ausland lebender türkischer Student versichert, der aus verständlichen Gründen anonym bleiben soll.
Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen ist ein legitimer Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies bestätigt auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in seiner Stellungnahme zu Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

Quellen: Forum 18 sowie private Kontakte (ÖEA-JJ)

 
19.03.2010 | Aufruf der Evangelischen Allianz der Türkei zum Gebet für die Türkei

Die Türkische Evangelische Allianz ruft zum weltweiten Gebet für die Türkei auf. Der Gebetstag findet am 18. April, dem 3. Jahrestag der Christenmorde von Malatya, statt.


Quelle:
http://www.prayforturkey.com/letter-german-full.html

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26.02.2010 | Usbekistan: Drohungen, Razzien und Gewalt gegen Gläubige

Drei Mitglieder der nicht registrierten protestantischen Gemeinde „Größere Gnade“ in der historischen Stadt Samarkand in Zentralusbekistan wurden mit hohen Geldstrafen belegt. Die Geldstrafen folgen auf eine Razzia in einer Privatwohnung, nach der Kinder und Jugendliche in illegaler Weise in Abwesenheit ihrer Eltern verhört wurden. Ein Glied der Gemeinde wurde mit Gefängnis bedroht, sollte er nicht gestehen, Bibelunterricht erteilt zu haben. Im Falle eines solchen Geständnisses hätte sich der Betroffene jedoch wegen Lehrens von religiösen Doktrinen ohne die Erlaubnis des Staates und einer registrierten religiösen Organisation strafbar gemacht. Die Gemeinde in Samarkand versucht seit dem Jahr 2000 vergeblich, sich registrieren lassen. Gemeindeglieder klagen über die Überwachung durch die Geheimpolizei NSS. Die Geheimpolizei versucht auch, Angehörige verschiedener Glaubensrichtungen als Informanten zu rekrutieren. Ein Moslem berichtete gegenüber dem britischen Rundfunk BBC über Versuche, ihn als Spitzel zu anzuwerben. In einem anderen Fall droht zwei evangelischen Frauen in Ostusbekistan eine Anklage nach einer Razzia. Eine der Frauen wurde verprügelt, als sie sich weigerte, ein Geständnis über missionarische Aktivitäten abzulegen - dies ist in Usbekistan eine Straftat!

Auch der registrierte Baptistenbund des Landes ist weiterhin Repressalien ausgesetzt. Gegen den Baptisten Valery Konovalov wurde in Abwesenheit eine Geldstrafe verhängt. Er war im letzten Jahr gezwungen worden, bei einem Prozess nach einem christlichen Sommerlager für Kinder gegen die Leiter des Baptistenbundes auszusagen. Diese ihrerseits wurden gezwungen, angeblich ausständige Steuern zu bezahlen, wobei sie jede Steuerschuld bestreiten. Überdies wurden zwei der Leiter des Baptistenbundes von den Behörden abgesetzt. Das staatliche Fernsehen Usbekistans hat auch über den Prozess berichtet. Nach der Sendung wurden Eltern, deren Kinder Baptistengemeinden oder andere protestantische Gemeinden besuchen, in die Schulen vorgeladen und verwarnt. Kinder mussten schriftliche Versprechen abgeben, keine Kirchen oder Gemeinden mehr zu besuchen. Dies ist Teil der vom Staat gesteuerten medialen Attacken gegen Gläubige der verschiedensten Religionsgemeinschaften und gegen die Religionsfreiheit im allgemeinen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
19.02.2010 | Usbekistan: Ausweisungen, Verhaftungen und Internetzensur

In Usbekistan werden weiterhin aktive Mitglieder verschiedenster Religionsgemeinschaften verfolgt. Wie jetzt bekannt wird, wurde Ende 2009 der legal in Usbekistan lebende russische Protestant Andrei Tsepurkin abgeschoben. Der ebenfalls legal in Usbekistan lebende Baha’i Sepehr Taheri, ein britischer Staatsbürger, erlitt dasselbe Schicksal. Er ist mit einer Usbekin verheiratet, die Kinder des Paares wurden in Usbekistan geboren. Ihm wird „religiöse Propaganda“ und die Abhaltung „illegaler Versammlungen“ in Privatwohnungen vorgeworfen, beides legitime Aktivitäten in einem Rechtsstaat. Gleichzeitig werden auf lokalen Webseiten in usbekischer Sprache und der staatlichen Propagandaseite www.gorizont.uz (in Russisch) immer wieder Angriffe gegen Baptisten und sonstige Protestanten, Baha’i, Zeugen Jehovas und andere Minderheiten publiziert. Auf die Frage, weshalb man keine Stellungnahmen der betroffenen Religionsgemeinschaften zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen einholt und veröffentlicht, blieb der Direktor von Gorizont, Daniyor Juraev die Antwort schuldig.

Auch ein moslemischer Journalist, der früher als Sportberichterstatter gearbeitet hat, wurde wegen seiner religiösen Aktivitäten verhaftet. Hairulla Hamidov ist seit dem 21. Januar 2010 in Untersuchungshaft. Ihm droht ein Strafverfahren wegen § 216 des usbekischen Strafgesetzbuchs („Illegale Errichtung öffentlicher Vereinigungen oder religiöser Organisationen“). Er hat in der Vergangenheit ein wöchentliches Radioprogramm mit religiösem Inhalt und eine beliebte vom Islam inspirierte Zeitschrift („Odamlar Orasida“, das heißt „Unter den Menschen“) ins Leben gerufen. Seine Website wurde von den Behörden vom Netz genommen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
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