Mir ist es gleich, ob eine Katze schwarz oder weiß ist; Hauptsache, 
sie fängt Mäuse.

Deng Xiaoping, chin. Politiker, 1904-1997


Religionsfreiheit
12.02.2010 | Usbekistan: Drogen in die Jackentasche und ins Badezimmer von Baptisten geschmuggelt?

In Usbekistan werden unverändert Menschen wegen religiöser Betätigung ohne staatliche Registrierung bestraft. Der 28-jährige Baptist Tohar Haydarov wurde am 18. Januar 2010 in der zentralusbekischen Region Syrdarya  verhaftet, zu einer Polizeistation gebracht und unter Drohungen aufgefordert, seinem Glauben abzuschwören. Ihm droht nun eine Anklage wegen Herstellung oder Besitz von Drogen. Dafür drohen ihm im Falle einer Verurteilung bis zu 5 Jahre Haft.

Die Glaubensgeschwister Haydarovs sind davon überzeugt, dass die Polizei die Zündholzschachtel mit Drogen, die in seiner Manteltasche gefunden wurde, dorthin geschmuggelt hat. Ebenso wie eine Tüte mit Marihuana, die danach im Badezimmer seiner Wohnung „entdeckt“ wurde, als man seine Wohnung in seiner Abwesenheit durchsuchte. Die Baptisten, die Haydarov kurz im Gerichtsgebäude gesehen haben, als er von der Polizei dem Haftrichter vorgeführt wurde, berichten: „Tohar hat uns gesagt, dass er von der Polizei geschlagen und gezwungen wurde, verschiedene Papiere zu unterschreiben. Sein Gesicht war angeschwollen, er wirkte erschöpft und konnte kaum gehen. Er konnte sich nicht einmal erinnern, was auf diesen Papieren stand.“ Die Behörden behaupten, dass dies Lügen seien.

Auch Baptisten aus Taschkent, die Tohar Haydarov kennen, sind von seiner Unschuld überzeugt: „Er raucht nicht, und nimmt schon gar keine Drogen“. Mitglieder seiner Baptistengemeinde, zehn Nachbarn und Arbeitskollegen haben Petitionen für seine Freilassung geschrieben, da sie ihn für einen „unschuldigen und guten Mann“ halten.

Auch in der Stadt Almalyk in der Region Taschkent droht den örtlichen nicht registrierten Baptisten ein Strafverfahren. Am 24. Januar stürmte die Stadtpolizei die Wohnung des Gemeindemitglieds Sergej Brislavski, während er mit achtzehn anderen Baptisten Gemeinschaft hatte und Tee trank. Bei dieser Aktion brach die Polizei sowohl eine hölzerne als auch eine eiserne Tür auf, um in die Wohnung zu gelangen. Alle neunzehn Anwesenden wurden zur Polizeistation gebracht. Dabei wurden Sergejs Ehefrau Olga Brislavskaya, Azamat Nazarov und Lola Mamalova an den Armen gezerrt und gleichzeitig geschlagen. Im Bericht des Gerichtsarztes werden Blutergüsse im Bereich der Schultern und des Nackens erwähnt. Nach dem Abtransport der Verhafteten wurde die Wohnung in Abwesenheit Brislavskis durchsucht. Bibeln, christliche Liederbücher und CDs wurden konfisziert. Die Baptisten von Almalyk vermuten, dass jetzt ein Strafverfahren wegen Artikel 216-2 des Strafgesetzbuches („Verstoß gegen das Religionsgesetz“) gegen einige von ihnen vorbereitet wird.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
12.02.2010 | Kasachstan: Hohe Geldstrafe wegen des Gebets von Frauen

In Kasachstan wurde Zhanna-Tereza Raudovich zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 monatlichen Mindestgehältern verurteilt, weil sie ihr Heim als Gastgeberin für einen Gottesdienst an einem Sonntag-Morgen zur Verfügung gestellt hatte, an dem Frauen der örtlichen Baptisten mit ihren Kindern teilnahmen. In der Polizeiakte über die Razzia im Heim von Frau Raudovich heißt es, man hätte eine „illegal funktionierende Religionsgemeinschaft“ entdeckt. Unklar ist, wie Frau Raudovich die Strafe bezahlen soll, da sie sechs Kinder hat und über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt. Sie wurde verwarnt, man würde ein Strafverfahren gegen sie einleiten, sollte sie die Strafe nicht bezahlen.

In einem getrennten Fall hat die kasachische Polizei bekannt gegeben, dass der in Kasachstan geborene Baptist Dmitry Leven wegen „illegaler Missionstätigkeit“ deportiert wird, wenn seine Berufung an den Obersten Gerichtshof erfolglos bleibt. Da sich der Oberste Gerichtshof geweigert hat, die Berufung Levens auch nur zu prüfen, ist sein Schicksal unklar.

Derzeit wird in Kasachstan an einem neuen Verwaltungsgesetzbuch gearbeitet, in dem jedoch die derzeit geltenden Strafandrohungen für religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung unverändert aufrecht erhalten werden. Ein Baptist erklärte: „Was wir wollen ist ganz einfach: dass man uns in Ruhe zu Gott beten und mit anderen über Gott sprechen lässt, ohne uns zu behindern. Wir wollen keine Privilegien oder Sonderstellung.“ Nach seinen Worten hätte man in den Neunzigerjahren Religionsfreiheit genossen, „doch seit dem Jahr 2000 wurde dieses verboten und jenes verboten“.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
05.02.2010 | Turkmenistan: Nach wie vor massive Einschränkungen der Glaubensfreiheit

Die Razzien gegen turkmenische Protestanten, die sich zum Gottesdienst versammeln, gehen in verschiedenen Teilen des Landes weiter. Eine solche Razzia wurde vom früheren Obermufti Turkmenistans, Rovschen Allaberdiev, geleitet, der jetzt Imam der Region Daschoguz und gleichzeitig der leitende Beamte des regionalen Rats für religiöse Angelegenheiten ist. Allaberdiev und die übrigen Beamten konfiszierten christliche Bücher, darunter auch die persönlichen Bibeln der Anwesenden. Alle Anwesenden - insgesamt 22 Personen - wurden zu einem Gebäude der örtlichen Behörden gebracht, befragt, und unter Druck gesetzt, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie in Zukunft keine Gottesdienste mehr besuchen werden. „Einige Leute haben unterschrieben und haben jetzt Angst, zur Kirche zu kommen, vor allem solche, die noch nicht lange bei uns sind“, erklärte ein Mitglied der betroffenen Gemeinschaft gegenüber Forum 18. „Sie haben uns gesagt, dass es illegal ist, sich ohne staatliche Registrierung zu versammeln. Aber wir haben ihnen gesagt, dass wir die Registrierung schon beantragt haben und auf eine Antwort warten.“ Bei einer anderen Razzia wurde ein Pastor von der Polizei beschuldigt, das Religionsgesetz verletzt zu haben, indem er bei einer Geburtstagsfeier gebetet hatte.

Razzien sind jedoch keineswegs die einzige Verletzung der Menschenrechte religiös aktiver Personen in Turkmenistan.

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05.02.2010 | Belarus: Wehrdienstverweigerer verurteilt

Der messianische Jude Ivan Mikhailov wurde am 1. Februar von einem Gericht in Belarus wegen Verweigerung des verpflichtenden Militärdienstes zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. „Dieses Urteil hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun“, kommentierte sein Schwager. Seine Rechtsanwältin Svetlana Gorbatok brachte vor, dass das Fehlen eines Gesetzes über einen zivilen Wehrersatzdienst keine Rechtsgrundlage ist, um die Rechte Mikhailovs zu verletzen. Mikahilov war bereits seit 15. Dezember 2009 in Untersuchungshaft und muss - wenn seine Berufung gegen das Urteil erfolglos bleibt - noch 6 Wochen im Gefängnis bleiben. Bei der Gerichtsverhandlung war auch Mikhail Paschkewitsch von der Organisation „Für zivilen Wehrersatzdienst“ anwesend, die eine Petition für die Einführung eines Wehrersatzdienstes in die Wege geleitet hat.

Nicht nur die Gewissensfreiheit wird eingeschränkt, auch das kulturelle Leben der Kirchen bleibt von den Eingriffen der Behörden von Belarus nicht verschont. Kürzlich wurde die Vorstellung einer CD mit christlichen Liedern in einer katholischen Kirche unter staatlichem Druck abgesagt. Der Kommentar der leitenden Beamtin für religiöse Angelegenheiten, Alla Ryabitseva: „Konzerte finden nicht in Kirchen statt“.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
22.01.2010 | Belarus: Wehrersatzdienstgesetz zurückgezogen - Untersuchungshäftling droht Prozess

Der messianische Jude Ivan Mikhailov wurde am 15. Dezember festgenommen, nachdem sein Antrag, zivilen Wehrersatzdienst zu leisten, abgelehnt worden war. Ihm soll am 29. Januar wegen Verweigerung der Ableistung des verpflichtenden Militärdiensts der Prozess gemacht werden. Dies gab das Bezirksgericht Minsk gegenüber Forum 18 bekannt. Im November 2009 wurde ein Zeuge Jehovas wegen derselben Anklage zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, gegen die ein Berufungsverfahren anhängig ist. Ein Gesetz über Wehrersatzdienst war ursprünglich im Gesetzgebungsprogramm für 2010 enthalten, wurde jedoch in letzter Minute „aus irgendeinem Grund“ zurückgezogen, so die Worte eines Beamten des Nationalen Zentrums für Gesetzgebung und Forschung in Rechtsangelegenheiten. Dieses Versäumnis der Einführung eines Wehrersatzdienstes kommt fast zehn Jahre nachdem der Verfassungsgerichtshof von Belarus die Einführung des Wehrersatzdienstes als „dringend“ beurteilt hatte.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
15.01.2010 | Usbekistan: Strafe für Weihnachtsfeier als „nicht registrierte religiöse Aktivität“

Auch 2010 werden in Usbekistan Strafen für religiöse Aktivitäten ohne staatliche Registrierung verhängt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. Am 3. Januar führten acht Polizeibeamte eine Razzia bei einer Weihnachtsfeier einer offiziell registrierten christlichen Gemeinde durch. Auf die Frage, weshalb eine Weihnachtsfeier illegal wäre, erklärte die Polizei, dass die Gemeinde des vollen Evangeliums „Heiligkeit“ im Dorf Umid, wo die Feier stattfand, nicht registriert wäre. Drei Leitern der Gemeinde droht jetzt ein Verwaltungsstrafverfahren. Ebenfalls wegen einer religiösen Versammlung ohne staatlicher Registrierung wurde Pastor Bakhrom Nazarof in der Region Surkhandarya im Süden des Landes mit einer Geldstrafe belegt. Er muss über 80 monatliche Mindestbehälter bezahlen! Zwischen Februar und August 2009 waren 21 Personen wegen desselben „Delikts“ zu kurzen Haftstrafen verurteilt worden. Danach wurden keine Verurteilungen zu Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit der Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit bekannt. Ein von Forum 18 befragter Richter führte dies auf die „derzeitige Liberalisierung der usbekischen Justiz“ zurück.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
09.01.2010 | Belarus: keine Erlaubnis zur Ausübung religiöser Aktivitäten für katholische Priester

Zwei polnische katholische Priester sind die bisher letzten Ausländer, denen die Verlängerung ihrer Erlaubnis zur Ausübung religiöser Dienste verweigert wird. Der Kapuziner Jan Bonkowski, der zwanzig Jahre Lang als Pfarrer im Dorf Mizhevitsi wirkte, und der Jesuit Edward Smaga mussten ihre religiöse Tätigkeit mit Ende 2009 einstellen. Begründet wurde die Nichtverlängerung der Erlaubnis im Fall Bonkowskis mit der angeblichen Unvollständigkeit des Antrags, was von den zuständigen kirchlichen Stellen bestritten wird, die diese Anträge regelmäßig einbringen muss. Im Falle Smagas beriefen sich die Behörden auf dessen schlechten Gesundheitszustand, wobei jedoch die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Priesters beim Diözesanbischof liegt.
Ein dritter Priester, dem ebenfalls die Nichtverlängerung seiner Erlaubnis gedroht hatte, erklärte kürzlich gegenüber Forum 18, dass jetzt „alles in Ordnung“ sei.

Ein Wirken als Priester ohne staatliche Erlaubnis ist nicht möglich. Dies wird durch den Fall des polnischen Priesters Antoni Koczko illustriert, der im September 2006 in einer Kirche in Minsk eine einzige Messe ohne staatliche Erlaubnis zelebrierte. Am Ende der Messe wurde er in der Sakristei von einem Mann und einer Frau in Zivilkleidung angesprochen, die unter den Gottesdienstbesuchern gesessen waren und ihn informierten, dass er das Gesetz über religiöse Betätigung verletzt hatte.
Ein wesentlicher Teil der in Belarus tätigen katholischen Priester sind Polen. Forum 18 schätzt, dass mehr als zwei Drittel der Personen, denen seit 2004 die Ausübung religiöser Dienste in Belarus verboten wurde, Katholiken waren, die übrigen Protestanten. Priester und Nonnen, die sich der großen sozialen Probleme wie Alkoholismus annehmen, scheinen besonders häufig zum Ziel von Betätigungsverboten zu werden.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
09.01.2010 | Belarus: Weitere Schikanen gegen Neues Leben Gemeinde

Die weißrussischen Behörden schikanieren auch weiterhin die Neues Leben Gemeinde. Nach zahlreichen Versuchen, deren Gebäude zu konfiszieren, erhielt die Gemeinde am 4. Januar eine Vorladung des Komitees für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Stadtgemeinde Minsk, worin behauptet wurde, dass sie den Grund um ihr Gebäude mit Öl verunreinigt und dadurch einen großen Schaden verursacht hätte. Dies wird von den Gemeindemitgliedern bestritten. Sergei Lukanin, Mitglied und gleichzeitig Rechtsanwalt der Gemeinde erklärte: „Aus irgendeinem Grund haben sie nur Proben von der Straße genommen, die in den Parkplatz führt. Natürlich finden sie dort Spuren von Öl.“

Weiterhin werden in Belarus auch Menschen wegen des „Vergehens“ nicht registrierter religiöser Aktivitäten bestraft. Gegen zwei Pensionisten wurden aus diesem Grund hohe Geldstrafen verhängt. Dennoch erklärte Ljudmila Paprakova von der Ideologieabteilung von Grodno auf Nachfragen von Forum 18 in diesem Zusammenhang: „Wir haben keine solche Verfolgung hier. Wir sind absolut demokratisch.“

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
30.12.2009 | Kirgistan: Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der Religionsfreiheit

Kurz vor dem Länderüberprüfungsverfahren durch den UN Menschenrechtsrat im Mai 2010 musste Forum 18 feststellen, dass Kirgistan seinen internationalen Verpflichtungen, z.B. zur Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit, nach wie vor nicht nachkommt. Im Gegenteil: Seit der Machtübernahme des Präsidenten Bakiev im Jahre 2005 haben in dem Land, dessen 5,5 Millionen Einwohner überwiegend muslimischen Glaubens sind, die Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der Grundfreiheiten stark zugenommen. So trat im Jahre 2009 trotz internationaler Kritik ein neues, höchst restriktives Religionsgesetz in Kraft.

Obwohl das neue Gesetz durch massive Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit sowie Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit gegen die Verfassung verstößt, wurde eine Klage beim kirgisischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Dies ist nur eines von vielen Anzeichen dafür, dass der Staat Kirgistan seinen Bürgern und ihren Rechten und Freiheiten mit großem Misstrauen begegnet. Weitere Indizien sind fehlende Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren und unzählige schwammige Formulierungen im Gesetzestext selbst, die den ausführenden Behörden und Beamten viel Spielraum für Willkür einräumen.

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23.12.2009 | Kasachstan: „Es gibt keine Verfolgung in Kasachstan“

Kasachstan übernimmt 2010 den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Gleichzeitig verletzt das Land nach wie vor seine im Rahmen der OSZE eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte. Einem protestantischen Pastor droht ein Strafverfahren wegen „fahrlässiger schwerer Gesundheitsschädigung“, weil er mit einer Frau auf deren Bitte für ihre Gesundheit gebetet hatte. Darauf angesprochen, weshalb das Gebet eines Pastors für Leute, die seine Kirche besuchen, zu einem Strafverfahren führte, verweigerte der Vertreter der Geheimpolizei KNB die Antwort. Auf die Frage, ob man wegen seines Glaubens gegen Pastor Kim vorgegangen sei, erklärte der Polizeibeamte: „Es gibt keine Verfolgung in Kasachstan.“ Dabei werden auch weiterhin im ganzen Land von Christen betriebene Rehabilitationszentren für Alkohol- und Drogensüchtige geschlossen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz

 
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