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23.12.2009 | Aserbaidschan: Frist für Neuregistrierung läuft ab |
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Weniger als zwei Wochen vor Ablauf der Frist für die Neuregistrierung von Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan, die für das rechtmäßige Weiterbestehen der Gemeinschaften unerlässlich ist, ist es vier Fünftel der Gemeinschaften offensichtlich noch nicht gelungen, ihre Neuregistrierung zu erwirken. Wenn sie nicht in der Lage sind, sich bis 2010 neu registrieren zu lassen, droht ihnen die Auflösung durch die Gerichte. Moslems beklagten gegenüber Forum 18, dass nur mit dem staatsnahen kaukasischen Moslemrat verbundene Organisationen um Registrierung ansuchen können. Nicht islamische Gemeinschaften klagen, dass die Beamten des staatlichen Komitees für die Arbeit mit religiösen Organisationen, das die Registrierungen durchführt, ihnen sogenannte Musterstatuten aufzwingen wollen. Unter anderem enthalten die Musterstatuten territoriale Beschränkungen. So heißt es in Punkt 1 der Musterstatuten, dass die Gemeinschaft für religiöse Aktivitäten „auf ihrem eigenen Grundbesitz“ gegründet wurde, während Punkt 1.11 bestimmt: „Gebiet der Betätigung: Die Gemeinschaft kann sich nur an ihrer eigenen gesetzlichen Adresse betätigen.“ Weiters müssen sich die Gemeinschaften in den Musterstatuten verpflichten, das Staatskomitee zu informieren, wenn sie ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen Religionsunterricht erteilen. Überdies regelt das Musterstatut, wie interne Entscheidungen zu treffen sind, nämlich durch eine Generalversammlung der laut Religionsgesetz vorgesehenen 10 Gründungsmitglieder, die mindestens ein Mal im Monat zusammenzutreten hat. Weiters werden die Gemeinschaften zu folgender unklarer Bestimmung verpflichtet: „Die Gemeinschaft formuliert ihre Beziehungen mit anderen religiösen Konfessionen auf der Basis religiöser Tolerierung (Toleranz), Respekt und Vermeidung von Konflikten.“
Die verpflichtende Neuregistrierung aller religiösen Organisationen in Aserbaidschan ist die vierte seit 1991, als das Land nach dem Zerfall der Sowjetunion die Unabhängigkeit erlangte. Bisher registriert wurden der kaukasische Moslemrat, eine Diözese der russisch orthodoxen Kirche, eine jüdische Gemeinschaft in Baku, einige Moscheen in und um Baku, die protestantische Gemeinschaft Neues Leben und die Hare Krischna Gemeinschaft in Baku. Einen traurigen Rekord hält die Baptistengemeinde in Aliabad im Bezirk Zakatala. Ihr wird seit Mitte der Neunzigerjahre die Registrierung verweigert. Der Pastor der Gemeinde, Zaur Balaev berichtete am 13. Dezember, dass Mitglieder der Gemeinde am 11. Dezember erneut zum Notariat von Zakatala fuhren, um die Unterschriften der 20 Gründungsmitglieder für den Registrierungsantrag beglaubigen zu lassen. Doch sowohl die Notarin Najiba Mamedova als auch ihr Kollege verweigerten die Beglaubigung der Unterschriften erneut. „Solange wir keine Anweisung vom Staatlichen Komitee in Baku bekommen, werden wir es nicht tun“, erklärten die Notare gegenüber dem Pastor
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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11.12.2009 | Malediven - Keine Religionsfreiheit in Sicht |
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Am 18. November hat das Parlament der Malediven einen Gesetzesentwurf einstimmig in erster Lesung angenommen, durch den alle nicht-islamischen Gottesdienststätten verboten werden. Dieser Gesetzesentwurf enthält auch Strafbestimmung für die Verletzung des Verbots, die von hohen Geldstrafen bis zu langjährigen Kerkerstrafen reichen. Wie einige Mitglieder des Parlaments betont haben, bringen diese Bestimmungen - falls sie beschlossen werden - keineswegs Neues. Auch jetzt gibt es auf den Malediven weder Kirchen noch sonstige Versammlungsstätten nicht islamischer Religionen und auch keine schiitischen Moscheen. In einer offiziellen Aussendung heißt es: „In Bombay mag es in derselben Straße Moscheen, Kirchen, Tempel und Synagogen geben, aber wir wollen das hier nicht.“ Bereits jetzt können Nichtmoslems aufgrund der Verfassung nicht Staatsbürger der Malediven sein und es dürfen auch keine Gesetze beschlossen werden, die dem sunnitischen Islam in der engen Auslegung durch die Regierung der Malediven widersprechen. Somit würde das neue Gesetz keine neuen Restriktionen mit sich bringen. Präsident Mohamed Nasheeds Büro ließ verlauten, dass der Präsident beabsichtigt, das Gesetz zu unterschreiben, falls es verabschiedet wird.
Weshalb gibt es auf den Malediven eine derartige Feindseligkeit gegenüber der Religionsfreiheit? Die meisten Malediver haben dafür keinerlei Verständnis. Ein Bürger der Malediven, der aus Angst vor Repressionen nicht namentlich genannt werden möchte, erklärte gegenüber Forum 18: „Wenige Malediver verstehen, was Religionsfreiheit ist. Ich glaube auch, dass viele befürchten, dass Religionsfreiheit in Erwägung zu ziehen schon Blasphemie ist.“ Dennoch bekennen sich einige von ihnen, geschützt durch die Anonymität des Internets, dazu, keine Moslems oder nicht religiös zu sein. Die wenigen christlichen Webseiten in der Landessprache werden vom Staat blockiert.
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11.12.2009 | Usbekistan: Ist der Staat im Begriff die Leitung des Baptistenbundes abzusetzen? |
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Usbekische Baptisten befürchten, dass der Leiter des Baptistenbundes Pavel Peichev und die Buchprüferin des Bundes Yelena Kurbatova aus ihren Funktionen im registrierten Baptistenbund entfernt werden. Dies ist eine Konsequenz des Urteils eines Strafgerichts in der Hauptstadt Taschkent, durch das die strafrechtliche Verurteilung der beiden, sowie des Mitglieds einer Baptistengemeinde Dmitri Pitirimov, bestätigt wird. Das Gericht in Taschkent hat auch das vom Gericht erster Instanz ausgesprochene Verbot, während der nächsten drei Jahre verantwortliche Positionen zu bekleiden, bestätigt. Allerdings hat das Strafgericht in der Berufungsverhandlung die in erster Instanz verhängten hohen Geldstrafen aufgehoben. Die drei Verurteilten stellen mit Nachdruck fest, dass die nach einem christlichen Sommerlager erhobenen Anklagen wegen Einbindung von Kindern in religiöse Aktivitäten ohne elterliche Zustimmung und Steuerhinterziehung nicht der Wahrheit entsprachen. Peichev erklärte, dass die drei Verurteilten voraussichtlich Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werden. „Das Urteil ist ungerecht und wir wollen, dass es aufgehoben wird“, erklärte er gegenüber Forum 18. Usbekische Baptisten haben mehrmals betont, dass das Hauptziel der Behörden die Absetzung der Leiter des Baptistenbundes ist. Dies ist nur die konsequente Fortsetzung der staatlichen Einmischung in Leitungsangelegenheiten von Religionsgemeinschaften. Parallelen gibt es bei Moslems und der jüdischen Glaubensgemeinschaft.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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11.12.2009 | Tadschikistan: Mehr als die Hälfte der Religionsgemeinschaften in Zukunft illegal? |
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Weniger als ein Monat vor Ablauf der Frist für die im restriktiven neuen Religionsgesetz Tadschikistans vorgesehenen Neuregistrierung aller Religionsgemeinschaften haben Beamte zugegeben, dass weniger als die Hälfte der Religionsgemeinschaften im Land neu registriert wurden. Nach dem neuen Gesetz sind Gemeinschaften, die sich nicht registrieren lassen wollen oder denen die Registrierung verweigert wird, in Zukunft illegal. Der stellvertretende Kulturminister Mavlon Mukhtarov und Idibek Ziyoyev von der Hauptabteilung für religiöse Angelegenheiten im Kulturministerium erklärten gegenüber Forum 18, dass religiöse Betätigung ohne Registrierung nicht erlaubt ist, was einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen darstellt. Einigen Moscheen wurde die Neuregistrierung bereits verweigert und viele warten noch auf die Registrierung, ebenso wie der Baptistenbund und die einzige Synagoge Tadschikistans. Bei der Neuregistrierung einiger nicht-islamischer Gemeinschaften wurden von der Hauptabteilung für religiöse Angelegenheiten territoriale Einschränkungen für deren Aktivitäten auferlegt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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11.12.2009 | Russland: Gefährlicher Präzedenzfall |
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Am 8. Dezember hat der Oberste Gerichtshof Russlands eine Entscheidung eines Regionalgerichts in Rostov am Don bestätigt, in welcher 34 Publikationen der Zeugen Jehovas als „extremistisch“ eingestuft werden. Durch eine solche Entscheidung ist deren Verbreitung automatisch landesweit verboten. Als Teil derselben Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof auch die Auflösung der Versammlung der Zeugen Jehovas in Taganrog bestätigt. Deren Eigentum wird nun konfisziert und weitere Zusammenkünfte der örtlichen Gemeinschaft sind verboten. Diese Entscheidung ist ein gefährlicher Präzedenzfall für alle religiösen Minderheiten in Russland.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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04.12.2009 | Kasachstan: „Ich könnte jetzt jederzeit abgeschoben werden“ |
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Dem in Kasachstan geborenen deutschen Staatsbürger Viktor Leven droht wieder einmal die Ausweisung aus Kasachstan, um ihn für die Leitung der Gottesdienste einer nicht registrierten Baptistengemeinde in der Region Akmola zu bestrafen. Man beruft sich dabei auf das Verwaltungsstrafgesetz, nach dem jedem ausländischen Staatsbürger, der schuldig befunden wird, sich missionarisch betätigt zu haben, die Abschiebung droht. Leven betont, dass er nicht als Missionar nach Kasachstan ausgesandt wurde und nur sein Recht in Anspruch nimmt, seinen Glauben gemeinsam mit anderen Personen seiner Wahl zu bekennen. Am 26. November hat das Landgericht das ursprüngliche Urteil, das Leven erfolgreich mittels Berufung angefochten hatte, wieder in Kraft gesetzt, nachdem auch der Staatsanwalt Berufung angemeldet hatte. „Ich könnte jetzt jederzeit abgeschoben werden“, erklärte Viktor Leven gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Durch die Abschiebung würde er von seiner Frau und seinen sechs Kindern getrennt, wobei das jüngste gerade drei Wochen alt ist.
Kurz zuvor haben kasachische Zeitungen einen Artikel der staatlich finanzierten „Sektengegnerin“ Gulnara Orazbaeva publiziert, in dem den Baptisten vorgeworfen wird, das H1N1 Virus zu verbreiten, keine Zeitung zu lesen, Fernsehen abzulehnen und ihre Kinder nicht impfen zu lassen. Leven wurde darin unterstellt, er hätte 2008 den Tod eines seiner Kinder verschuldet, indem er seiner Frau verboten hätte, mit ihm ins Krankenhaus zu gehen. In dem Artikel heißt es unter anderem: „Es ist wohl bekannt, dass eines der charakteristischen Merkmale destruktiver Kulte in ihrer Isolierung von der Gesellschaft liegt.“ Der Artikel schließt mit der Aufforderung an den Staat, „alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen physischen, psychologischen und sozialen Konsequenzen destruktiver Kulte zu überwinden.“ Diese Art der Diskreditierung religiöser Minderheiten durch die Medien auf Betreiben staatlicher Stellen oder der Geheimpolizei ist leider kein Einzelfall.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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04.12.2009 | Tadschikistan: Gericht verbietet Baptistengemeinde |
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Gegen eine Baptistengemeinde in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe wurde ein Betätigungsverbot verhängt, weil sie sich ohne staatliche Registrierung in einer Privatwohnung zum Gottesdienst versammelt. Die Mitglieder der Gemeinde haben jetzt beim Stadtgericht Berufung gegen dieses Verbot eingelegt. Die Richterin Soliya Ismailova vom Bezirksgericht Somoni, die das Verbot verhängt hat, verteidigte ihre Entscheidung und bestritt, dass dadurch die Glaubensfreiheit der Baptisten verletzt würde. „Das Gesetz verlangt, dass sich alle nichtstaatlichen Organisationen registrieren lassen“, erklärte die Richterin. Die Baptistengemeinde versammelt sich ungeachtet der angefochtenen Gerichtsentscheidung weiter zum Gottesdienst.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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04.12.2009 | Weiterhin kein Wehrersatzdienst in Aserbaidschan |
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Der Zeuge Jehovas Mushfiq Mammedov, der bereits 2006 wegen seiner aus Gewissensgründen erfolgten Verweigerung des Militärdienstes verurteilt worden war, wurde im Oktober 2009 wegen genau derselben Anklage nochmals verurteilt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Verfassung und das Strafgesetzbuch Aserbaidschans dar, die nicht erlauben, dass jemand zwei Mal wegen derselben Straftat angeklagt wird. Obwohl Aserbaidschan gemäß einer Verpflichtung gegenüber dem Europarat bereits einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Zivildienstes für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstellt hat, erklärte ein leitender Beamter des Parlaments, dass dieser dem Parlament nicht vorgelegt würde, bevor der Konflikt in Nagorno Karabach gelöst ist. Andres Herkel von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erklärte, dass dies keine Universalausflucht für Aserbaidschan sein kann, seine Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtsstandards und Grundfreiheiten nicht zu erfüllen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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28.11.2009 | Religionsfreiheit in der Türkei - Überblick November 2009 |
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Vor der periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage in der Türkei durch den Menschrechtsrat der Vereinten Nationen im Mai 2010 hat der Nachrichtendienst Forum 18 festgestellt, dass es in der Türkei nach wie vor ernsthafte Verletzungen der internationalen Menschenrechtsstandards im Bereich der Religions- bzw. Glaubensfreiheit gibt.
Ein seit langem offenes wesentliches Problem mit weit reichenden Auswirkungen ist, dass die Türkei Religionsgemeinschaften nicht als selbständige Gemeinschaften mit vollem legalen Status anerkennt, wie dies in einem Rechtsstaat üblich ist. So dürfen etwa Religionsgemeinschaften keine Gottesdienststätten besitzen. Die Verwaltung der Gottesdienststätten über von den Religionsgemeinschaften getrennte Stiftungen bringt Probleme mit sich, insbesondere da die Leiter der Stiftungen nicht mit den Leitern der Religionsgemeinschaften identisch sind und es hier zu Konflikten kommen kann.
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27.11.2009 | Russland schielt nach der Kontrolle |
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Will Russland zurück in die Sowjetzeit? Diese Frage stellen sich Protestanten und Bürgerrechtler, nachdem Vorschläge für die Einschränkung von kirchlichem Leben und missionarischer Aktivität öffentlich geworden sind.
Das Moskauer Justizministerium publizierte am 12. Oktober im Internet die Vorschläge über Änderungen am Religionsgesetz von 1997. Nach Protesten wurden sie wieder aus dem Netz genommen. Der Sekretär der Religionskommission der Regierung sagte dem Info-Dienst Forum 18, der Ausschuss des Parlaments habe sich geweigert, auf die Vorschläge einzugehen. Nun sei das Justizministerium an den Sicherheitsausschuss des Parlaments gelangt. Die Vorschläge widersprächen der Verfassung; die Administration des Präsidenten werde kaum darauf eingehen.
Vitalij Vlassenko von der Baptistenunion befürchtet jedoch, dass in der aktuellen Atmosphäre, die von Angst vor religiösem Extremismus bestimmt wird, harsche Bestimmungen eher angenommen werden könnten. Das Justizministerium werde nicht nachgeben.
Nach den Vorschlägen müsste sich jede religiöse Gemeinschaft bei den Behörden melden und eine Mitgliederliste vorlegen. „Warum müssen die Justizorgane die Namen von Grossmüttern wissen, die sich zum Gebet versammeln?“ fragte die Altgläubige Irina Budkina. „Was ist das Ziel dieser totalen Kontrolle über die religiöse Zugehörigkeit jedes russischen Bürgers?“ Das geltende Gesetz fordert von religiösen Gemeinschaften nur eine Meldung, wenn sie sich bei den Behörden registrieren lassen wollen.
Noch drakonischer scheint Beobachtern die vorgeschlagene Einschränkung "missionarischer Aktivität". Den Begriff kennt das Gesetz der Russischen Föderation noch gar nicht. Sie wird definiert als der Versuch, Nicht-Mitglieder durch Verbreitung von Lehren in die Gemeinschaft hineinzuziehen. Das Justizministerium wünscht, dass jeder, der sich so betätigt, von seiner Gemeinschaft eine Autorisierung vorweisen muss, es sei denn, er wäre auf kirchlichem Grund oder Friedhöfen aktiv. Ausländer müssten ein Visum für religiöse Arbeit beantragen. Minderjährige dürften missionarischer Aktivität nur mit förmlicher Zustimmung ihrer Eltern ausgesetzt werden.
Quelle: Forum 18 Übersetzung: Livenet CH |
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