|
26.11.2009 | Internationale theologische Erklärung zu Christenverfolgung im Entstehen |
|
Württembergische Landessynode begrüßt Studienprozess der Weltweiten Evangelischen Allianz
Bonn/Kapstadt, 26.11.2009 - Der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo) der Weltweiten Evangelischen Allianz, Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher, gab bekannt, dass eine internationale theologische Erklärung zur Christenverfolgung im Entstehen ist.
Sie soll eine evangelische Interpretation von Leiden, Verfolgung und Martyrium um Christi willen enthalten.
Die Erklärung geht aus einem internationalen Studienprozess hervor, der von dem stellvertretenden Direktor des Instituts, Dr. Christof Sauer (Kapstadt, Südafrika), im Auftrag der Kommission für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz koordiniert wird.
Bisheriger Höhepunkt des konsultativen Prozesses war eine Tagung, die vom 16.-18. September 2009 in Bad Urach stattfand. Es nahmen knapp 30 Theologen aus 5 Kontinenten teil.
|
|
>>mehr lesen
|
|
20.11.2009 | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt gefährlichen Präzedenzfall |
|
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat kürzlich in der Rechtssache Bayatyan gegen Armenien ein Urteil gefällt, das insbesondere für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen und ganz allgemein für die Religions- und Gewissensfreiheit einen gefährlichen Präzedenzfall setzt.
Der Gerichtshof beurteilte die Einkerkerung eines Zeugen Jehovas in Armenien wegen seiner Wehrdienstverweigerung nicht als Verletzung der Gedanken-, Gewissens und Religionsfreiheit. Dies ist umso bedauerlicher, zumal das armenische Straf- und Militärberufungsgericht die ursprünglich verhängte Strafe in der Berufungsverhandlung noch verschärft hat. Der Staatsanwalt begründete seine Berufung gegen das nach seiner Ansicht „zu milde“ Urteil damit, dass Bayatyan „seine Schuld nicht akzeptierte, indem er erklärte, dass er den Militärdienst nach Studium der Bibel als Zeuge Jehovas verweigerte“. Das Berufungsgericht hielt eine Verschärfung der Strafe für angebracht mit der Begründung, Bayatyan hätte nicht nur seine Schuld nicht anerkannt, sondern auch sein „Verbrechen“ nicht bereut und kam zu dem Schluss, dass in Anbetracht der „Art, Motive und des Grades der sozialen Gefahr, die von dem Verbrechen ausgeht“ eine höhere Strafe zu verhängen wäre.
Die Rechtsvertreter Bayatyans haben Berufung gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingelegt. Wenn diese von der Großen Kammer des EGMR nicht aufgehoben wird, setzt dieses Urteil einen Präzedenzfall, der im krassen Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards und zur bisherigen Politik des Europarats steht, der seit einer Empfehlung des Ministerrats von 1987 Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkennt. Probleme für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen gibt es unter anderem auch in Aserbaidschan, Belarus, Südkorea, der Türkei, Singapur, Kolumbien und Israel.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
|
13.11.2009 | Belarus: Bei uns gibt es Orthodoxe, Katholiken und Moslems, alle anderen sind Sekten |
|
Auf Aufforderung des Exekutivkomitees der Stadt Minsk besuchte die Stadtpolizei von Minsk Familie Kagramanyan, die der Pfingstbewegung angehört. Eine der ersten Fragen war, was sie bei der Neues Leben Gemeinde getan hätten. Offensichtlich waren sie dort beobachtet worden. Dieser inzwischen international bekannten Minsker Gemeinde droht seit Jahren die Konfiskation des mit großem Aufwand renovierten Gemeindehauses. Armen Kagramanyan, der Familienvater, unterstützt den Pastor der Gemeinde Neue Generation in der Stadt Baranovichi in der Nähe von Minsk, die zum selben Gemeindebund gehört wie die Neues Leben Gemeinde, und hat daher Kontakte zu dieser. Insbesondere wurde die Familie gefragt, ob in ihrer Wohnung Gottesdienste abgehalten werden, welche Kirche oder Gemeinde sie besuchen, und warum sie gläubig sind. Der stellvertretende Polizeichef des Minsker Stadtbezirks Frunze, Dinas Linkus, der auch für öffentliche Sicherheit verantwortlich ist, erklärte gegenüber Forum 18, dass die Familie nichts mehr zu befürchten hat, da jetzt alle Fragen geklärt sind. Im Zusammenhang mit dem Gespräch über den Besuch der Polizei bei Familie Kagramanyan erklärte Linkus: „Bei uns gibt es Orthodoxe, Katholiken und Moslems, alle anderen sind Sekten“. Armen und Kristina Kagramanyan leben seit 1991 in Belarus, stammen aber aus Nagorno Karabach im südlichen Kaukasus und sind ethnische Armenier. Da sie keine weißrussischen Staatsbürger sind, befürchten sie die Ausweisung.
|
|
>>mehr lesen
|
|
13.11.2009 | Kirgistan: Registrierungsanträge fast immer abgelehnt |
|
Obwohl religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung in Kirgistan jetzt verboten ist, ist es für die Religionsgemeinschaften so gut wie unmöglich, die Registrierung und damit die Existenzberechtigung vor dem Gesetz zu erlangen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das Verbot religiöser Aktivitäten ohne Registrierung eine Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards darstellt. Die staatliche Kommission für religiöse Angelegenheiten behauptet derzeit, erst die Verabschiedung von Ausführungsbestimmungen zu dem im Januar in Kraft getretenen restriktiven Religionsgesetz abwarten zu müssen, bevor Registrierungen vorgenommen werden können. Über die Notwendigkeit einer Neuregistrierung von bereits nach dem alten Gesetz registrierten Gemeinschaften sind sich die Offiziellen uneinig.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
|
09.11.2009 | Uttar Pradesh, Indien: Wenn du zur Kirche gehst, wirst du sterben! |
|
Arvind hielt am 2. November einen besonderen Gottesdienst für seine Gemeinde ab, als eine Gruppe von 41 antichristlichen Extremisten seine Kirche stürmte. „Ihr müsst mit schlimmen Konsequenzen rechnen, wenn ihr nicht zu unserem Glauben zurückkehrt“, drohten die Extremisten. „Wenn ihr Jesus nicht verlasst, werden wir am Sonntag zurückkommen, und euch lebendig verbrennen“.
Das Ziel der Radikalen war, Arvind aus dem Gebiet zu vertreiben. Ein Korrespondent des Missionswerks Gospel for Asia berichtet, dass die Gläubigen dort bereit sind, für Christus alles auf sich zu nehmen. Leiter von GFA berichten von ähnlichen Zwischenfällen in Nachbarbezirken und haben die Lokalbehörden um Schutz gebeten.
Kalyan, der in einem anderen Bezirk des Bundesstaates Uttar Pradesh arbeitet, hat erst kürzlich die Bibelschule abgeschlossen. Er hat einen neuen Dienst in einem bisher unerreichten Dorf begonnen. Jetzt versammeln sich dort 25 Menschen, die Christus gemeinsam mit Kalyan als ihrem Pastor anbeten. Doch antichristliche Extremisten sind verärgert über den Erfolg dort und bedrohen Kalyan und seine junge Gemeinde. Kürzlich wandten sich die Extremisten an einen der Neubekehrten und forderten ihn auf, seinem Pastor eine Botschaft auszurichten: Das nächste Mal, wenn Kalyan zu seiner Kirche kommt, um eine Versammlung zu halten, würden sie ihn und alle Gläubigen umzubringen.
Kalyan und Arvind bitten angesichts dieser Drohungen um Gebet. Sie möchten trotz aller Drohungen bleiben und ihren Dienst fortsetzen. Die Christen vor Ort bitten um Gebet, dass der Herr die Augen der Extremisten dafür öffnet, dass Jesus auch sie liebt und dass es zu einer friedlichen Lösung kommt.
Quelle: Gospel for Asia |
|
06.11.2009 | Kirgistan: Eile bei der Verabschiedung eines neuen Religionsgesetzes |
|
Die staatliche Kommission für religiöse Angelegenheiten von Kirgistan hat den Religionsgemeinschaften eine Frist von nur einer Woche gegeben, um ihre Ansichten zu einem Gesetzesentwurf zu äußern, der religiöse Bildung und die Ausbildung von Priestern, Pastoren, Mullahs und ähnlichen religiösen Amtsträgern regeln soll.
Nach der Verabschiedung eines restriktiven Religionsgesetzes, das im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist dies das zweite wichtige Gesetzesprojekt, durch das Einschränkungen drohen. Würde der Entwurf in der heute existierenden Form verabschiedet, käme es zu einer strengen Kontrolle, wer religiöse Ausbildungsstätten eröffnen bzw. betreiben darf und jede Ausbildung außerhalb genehmigter Institutionen wäre verboten. Evangelikale Gemeinschaften müssten ihre Bibelschulen schließen. „Dadurch würde es sehr schwer, zukünftige Leiter auszubilden“, erklärte ein protestantischer Leiter gegenüber Forum 18. Regierungsbeamte wünschen sich schon länger eine strengere Kontrolle der Ausbildung religiöser Leiter. Insbesondere beklagt man, dass im Ausland ausgebildete Mullahs mit extremen Ideen zurückkehren und „Propaganda für radikale Bewegungen machen“. Denselben Vorwurf erhebt man auch gegen Christen, die eine Ausbildung im Ausland erworben haben.
|
|
>>mehr lesen
|
|
06.11.2009 | Diskriminierung Gläubiger in Nagorno Karabach |
|
Im völkerrechtlich nicht als Staat anerkannten Nagorno Karabach im Kaukasus wird sowohl Protestanten als auch Zeugen Jehovas die Registrierung ihrer Gemeinschaften verweigert. Unauffällige Treffen in kleinem Rahmen werden derzeit nicht behindert. Für öffentliche religiöse Betätigung ohne Registrierung drohen Geldstrafen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo |
|
06.11.2009 | Kasachstan: Das Gesetz sagt, man muss sich zum Beten registrieren lassen |
|
Zwei Brüder aus Kasachstan, beide Baptisten, wurden wegen religiöser Betätigung ohne staatliche Registrierung angeklagt. Die Strafverfolgung der beiden erfolgte aufgrund des Verwaltungsgesetzbuchs, dessen Bestimmungen gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen. Ein Beamter des Innenministeriums verteidigte die gegen die beiden verhängte Geldstrafe mit den Worten: „Sie können sich treffen, um zu Gott zu beten, aber das Gesetz sagt, sie müssen sich registrieren lassen. Eine Christin von der Gemeinde Neues Leben, deren „Straftat“ darin bestand, einem zwölfjährigen Mädchen eine christliche Zeitschrift gegeben zu haben, wurde nach erfolgloser Berufung nach Usbekistan ausgewiesen und ist dadurch von ihren vier erwachsenen Kindern getrennt. Durch die Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft von Bürgern der ehemaligen Sowjetunion kommt es immer wieder zur Ausweisung von Personen aus Ländern, in denen sie geboren wurden oder einen Großteil ihres Lebens verbracht haben.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
|
16.10.2009 | Turkmenistan: Staatsbeamte als Kleriker – Doppelrolle unterdrückt Religionsfreiheit |
|
Einige Beamte der staatlichen Stelle, welche die Glaubensfreiheit aller Turkmenen einschränkt, haben eine Doppelrolle als Kleriker in der moslemischen oder orthodoxen Glaubensgemeinschaft. Dies zeigte sich erneut im September, als neue hochrangige moslemische Geistliche ernannt wurden. Die meisten von ihnen, wenn nicht alle, gehören gleichzeitig dem Gengeshi (Rat) für religiöse Angelegenheiten an. Der neue Obermufti Gurban Haitliev ist – ebenso wie seine Vorgänger – gleichzeitig Beamter des Rats für religiöse Angelegenheiten der Zentralregierung. Vier Beamte, die zu Leitern der regionalen Außenstellen des Rats bestellt wurden, wurden auch zu neuen leitenden Imamen der jeweiligen Regionen ernannt. In ihrer Doppelrolle als Beamte des Rats für religiöse Angelegenheiten und Leiter von Religionsgemeinschaften spielen sie eine Schlüsselrolle in der Unterdrückung der Religions- und Glaubensfreiheit.
Mehrere Moslems, die aus Angst vor staatlichen Repressionen nicht namentlich genannt werden wollen, haben sich gegenüber Forum 18 über die Einmischung des Staates in das religiöse Leben beklagt. Insbesondere beklagen sie, dass man in der Wahl der Leiter Einschränkungen unterworfen ist und dass der Staat ohne Rücksprache mit den Gemeinschaften Imame einsetzt, die nach ihrer Meinung nicht über angemessene Erfahrung oder Ausbildung in islamischer Theologie verfügen.
|
|
>>mehr lesen
|
|
16.10.2009 | Usbekistan: Beweise gegen Baptisten von Ermittler gefälscht? |
|
Mehrere in der Anklageschrift gegen drei Leiter der Baptisten, die derzeit in Taschkent vor Gericht stehen, als Opfer genannte Eltern haben vor Gericht ausgesagt, dass ihre Angaben, dass ihre Kinder gegen ihren Willen im Glauben der Baptisten unterrichtet worden wären, gefälscht sind bzw. vom Ermittler Anatoli Tadjibayev diktiert wurden. Der Vorsitzende des Baptistenbundes von Usbekistan Pavel Peichev und zwei seiner Kollegen stehen seit dem 24. September vor Gericht. Sie sind angeklagt, auf Sommerlagern der Baptisten Kindern illegal Religionsunterreicht erteilt und Steuer für die Gewinne aus den Lagern hinterzogen zu haben. Die Angeklagten bestreiten alle Anklagepunkte, auf die bis zu drei Jahre Gefängnis stehen. Sie betonen, dass durch die Sommerlager kein Gewinn erzielt wurde und diese vom Baptistenbund finanziell unterstützt wurden. Darauf angesprochen, ob der Ermittler bestraft würde, wenn das Gericht feststellt, dass er seine Befugnisse missbraucht hat, erklärte Zulfiya Ahmedova, die Anklagevertreterin in dem Prozess, dass dies der Staatsanwalt entscheiden müsse.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
|