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17.08.2009 | Kirgistan: Ihr dürft euch nicht zum Gottesdienst versammeln |
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Nicht registrierten Gemeinschaften protestantischer Christen, Anhängern der Hare Krishna Bewegung und Moslems der Ahmadiya Gemeinschaft in vielen Teilen Kirgistans wurde von den Behörden befohlen, sich nicht mehr zu versammeln.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Religionsgesetzes im Januar 2009 haben Beamte der Staatsanwaltschaft, der Polizei, des Nationalen Sicherheitsdienstes und örtlicher Verwaltungsbehörden, sowie Beamte der staatlichen Behörde für religiöse Angelegenheiten Kontrollen und Razzien bei vielen Religionsgemeinschaften durchgeführt. Ein Beamter der staatlichen Behörde für religiöse Angelegenheiten sagte kürzlich einer Forum 18 bekannten Person, die jedoch aus Angst vor Repressalien nicht namentlich genannt werden möchte, dass nach der Präsidentenwahl im Juli eine „massive Kampagne gegen Religionsgemeinschaften, die sich illegal versammeln“ stattfinden würde. Präsident Kurmanbek Bakiev, der seit 2005 an der Macht ist, wurde offiziell zum Sieger dieser Wahl erklärt. Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben jedoch festgestellt, dass Wahlbetrug und die Einschüchterung der Opposition „zu einer Atmosphäre des Misstrauens beigetragen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abhaltung wirklich demokratischer Wahlen untergraben haben“.
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07.08.2009 | Istanbul: Türke als „missionarischer Hund“ bezeichnet und mit Messer bedroht |
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In einer bizarren Show von Nationalismus drohte ein junger Muslim einem einheimischen Türken die Kehle durchzuschneiden. An öffentlicher Stelle verhüllte er den Kopf des Opfers mit einer Landesflagge und beschimpfte den christlichen Türken als „missionarischen Hund“.
Wie jetzt bekannt wurde, hielt Yasin Karasu (24) am Montag Ismail Aydin eine halbe Stunde lang als Geisel. Dies an einer belebten Stelle im asiatischen Teil der türkischen Metropole Istanbul. Karasu drohte, Aydin die Kehle durchzuschneiden, sollte jemand näher kommen. Dann forderte er nach einer türkischen Flagge. Innerhalb weniger Minuten erhielt er zwei. Die grössere wickelte er Aydin so um den Kopf, dass dieser kaum mehr atmen konnte. Dazu schrie er in die Menge: „seht ihr diesen missionarischen Hund? Er verteilt Schriften und zerstört damit das Land.“ Bald einmal war auch die Polizei vor Ort. Diese redete auf Karasu ein und sagte, wenn er Aydin töte, gehe diese Nachricht um die Welt; was dem Land schaden würde. Und im schlimmsten Falle wären sie berechtigt, Karasu zu erschiessen. Schliesslich konnte die Szene ohne Todesopfer beendet werden.
Leider kein Einzelfall Vor wenigen Wochen, am 20. Juli war der Deutsche Gregor Kerkeling niedergestochen worden, nachdem er eine Kirche verlassen hatte. Ibrahim Akyol (26) sagte, dass er einen Christen hatte töten wollen. Zuerst fragte Akyol um Geld, als Kerkeling keines geben wollte, wurde er mit mehreren Messerstichen ermordet.
Quelle: Open Doors Schweiz |
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31.07.2009 | Usbekistan: Kinderferienlager „Freude“ eine strafbare Handlung? |
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Dem Baptistenbund Usbekistans drohen strafrechtliche Folgen aufgrund des Vorwurfs, Kinder unerlaubt in Religion unterrichtet zu haben. So geschehen bei einem Sommerlager für Kinder auf einem Gelände in einem Erholungsgebiet in der Nähe der Hauptstadt Taschkent, das Eigentum des Baptistenbunds ist. In Folge dessen drohen Pastor Pavel Peichev enorme Geldstrafen, eine Gefängnisstrafe oder eine Kombination dieser Strafmaßnahmen. Der Baptistenbund muss die Enteignung des Geländes befürchten. Nach Artikel 145, Teil 2 des usbekischen Strafgesetzbuches werden Verstöße gegen das Religionsgesetz mit Geldstrafen von 50 bis 75 monatlichen Mindestgehältern, zwei bis drei Jahren Zwangsarbeit oder bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Der Strafantrag des öffentlichen Anklägers der Stadt Taschkent richtet sich gegen die Leiter der Baptistengemeinde, die für das Sommerlager für Kinder mit dem Namen „Freude“ verantwortlich waren. Darüber hinaus wird die Buchhaltung des Baptistenbundes überprüft. Einige Leiter des Bundes wurden bereits im Juli von der Anklagebehörde zu Befragungen vorgeladen.
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24.07.2009 | Somalia: Radikale Al-Shabab-Miliz „säubert“ das Land von Christen |
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Wie jetzt bekannt wurde, haben in Somalia Anhänger der radikal-islamischen Al-Shabab-Miliz am 20. Juli einen Christen erschossen. Es ist mindestens der zehnte Mord in diesem Jahr, der in Somalia allein aufgrund der Glaubenszugehörigkeit verübt wurde.
Roggwil, 24. Juli 2009: Augenzeugen berichten, dass Mohammed Sheikh Abdiraman aus Mahadday Weyne wegen seiner Konversion zum Christentum getötet worden sei. Der Ort liegt rund hundert Kilometer von der Hauptstadt Mogadischu entfernt. Gezielt hätten die Rebellen nach ihm gesucht und nicht gezögert, ihn zu erschießen. Abdiraman leitete eine Gemeinde somalischer Christen. „Wir sind zutiefst traurig über diesen Mord und auch wir sind hier nicht sicher. Bitte betet für uns“, bat ein Informant Open Doors. Abdiraman wurde vor 15 Jahren Christ. Er hinterlässt zwei Kinder im Alter von 10 und 15 Jahren. Seine Frau starb vor drei Jahren an einer Krankheit.
Die Al-Shabab kämpft gegen die somalische Übergangsregierung und kontrolliert unter anderem im Süden Teile des Landes. Die Miliz strebt eine strenge Form des Islams und des islamischen Rechts an. In kontrollierten Gebieten setzt sie bereits die Scharia durch. Ziel, so Informanten von Open Doors, sei auch die „Säuberung“ Somalias von Christen. Die Miliz würde verdächtige Muslime, die Christen wurden, überwachen. Die Al-Shabab steht dem Terrornetzwerk Al-Kaida nahe. Wie die Agentur Reuters berichtete, wurden am 10. Juli in Baidoa sieben Christen von Anhängern enthauptet. Zu Beginn des Jahres wurden zwei minderjährige Söhne eines Pastors von Al-Shabab-Mitgliedern enthauptet.
Quelle: Open Doors, Schweiz |
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24.07.2009 | Aserbaidschan: Regierung möchte Kontrolle über Religion nicht aufgeben |
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Der aserbaidschanische Präsident Ilham Aliev hat die geplanten Gesetzesänderungen, durch welche die Religionsfreiheit weiter eingeschränkt werden soll, seinerseits abgeändert. Von dieser neuesten Änderung sind ausschließlich Moslems betroffen. Die Leiter der Moscheen dürfen ausschließlich vom „Kaukasischen Moslemrat“ ernannt werden. Ausländer und Personen, die ihre theologische Ausbildung im Ausland absolviert haben, dürfen - wie schon in der vorherigen Gesetzesänderung vorgesehen - keine islamischen Rituale leiten.
Der Abgeordnete Fazil Gazanfaroglu Mustafaev von der Großen Formationspartei, der schon gegen die erste einschränkende Änderung gestimmt hatte, erachtet den vom Staatspräsidenten abgeänderten Text als „ein wenig besser“, sieht darin jedoch keine Lösung der bestehenden Probleme. „Die Regierung möchte ihre Kontrolle über die Religion nicht aufgeben“, erklärte er. Weiters wies der Abgeordnete darauf hin, dass der Staatspräsident nicht befugt ist, Gesetzesentwürfe ohne Zustimmung des Parlaments abzuändern.
Wenn auch die neueste Gesetzesänderung nur Moslems betrifft, die seit langem praktizierte Einschränkung der Religionsfreiheit in Aserbaidschan wirkt sich massiv auf protestantische Gemeinschaften aber auch auf Gruppen wie die Zeugen Jehovas aus. Am 21. und 22. Juli hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf eine Delegation Aserbaidschans über die jüngsten Gesetzesänderungen befragt, durch welche die Religionsfreiheit eingeschränkt wird, sowie über die praktischen Schwierigkeiten, denen praktisch alle Religionsgemeinschaften im Zusammenhang mit Anträgen auf Registrierung begegnen. Nach den Presseberichten der UN ist von ausweichenden Antworten seitens der aserbaidschanischen Delegation auszugehen. Das Monitoringkomitee der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hatte bereits am 24. Juni seine Besorgnis über die erste Reihe von geplanten Gesetzesänderungen geäußert und Aserbaidschan dringend ersucht, diese zur Begutachtung an die Venedig Kommission zu übermitteln. Dieser Vorschlag wurde jedoch seitens der aserbaidschanischen Regierung nicht aufgegriffen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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10.07.2009 | Usbekistan: Behinderter darf seine Glaubensgeschwister nicht treffen |
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Gafur Yusupov lebt in einem Behindertenheim im Osten Usbekistans. Ihm wurde jetzt verboten, die Gottesdienste der Baptistengemeinde zu besuchen, der er angehört. Alle seine christlichen Bücher und Tonträger mit christlichem Inhalt wurden ihm abgenommen und es wurde ihm jeder Kontakt zu seinen Glaubensgeschwistern verboten. Als sich die Baptisten darüber beschwerten, wurden sie von der Heimverwaltung aufgefordert, sich mit der Geheimpolizei NSS in Verbindung zu setzen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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10.07.2009 | Kasachstan: Antiterrorpolizei, Justizministerium und Gerichte gehen gegen Christen vor |
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Zwei Beamte der Antiterrorpolizei leiteten augenscheinlich eine Aktion gegen die Gemeinde „Neues Leben“ in der Stadt Aktau. Sie filmten einen Gottesdienst und befragten Kinder, berichteten Teilnehmer des Gottesdienstes. Eine Angehörige der Gemeinde verlor ihren Arbeitsplatz in einer Schule. Sie wurde befragt und bedroht, und die Beamten versuchten, sie als Spionin anzuwerben. Am 2. Juli wurde sie mit einer Geldstrafe wegen „illegaler Missionstätigkeit“ belegt. Ende Juni wurde ein weiteres Mitglied der Neues Leben Gemeinde mit einer Geldstrafe belegt und seine Ausweisung angeordnet. Der in Kasachstan lebende usbekische Staatsbürger hatte einem zwölfjährigen Mädchen eine christliche Zeitschrift gegeben.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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03.07.2009 | Armenien: Wird eine kritische Stellungnahme das restriktive Religionsgesetz verhindern? |
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Der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben nach einer Überprüfung der Entwürfe zur Änderung des Religionsgesetzes in der Republik Armenien eine äußerst kritische Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen abgegeben. Diese wurden vom armenischen Parlament bereits in erster Lesung genehmigt. In seiner abgeänderten Fassung würde das Religionsgesetz die Weitergabe religiöser Überzeugungen verbieten. Religionsgemeinschaften würden für ihre rechtliche Anerkennung 500 erwachsene Mitglieder benötigen, die armenische Staatsbürger sein müssten. Christliche Gemeinschaften, welche die Lehre von der Dreifaltigkeit nicht anerkennen, könnten keine Anerkennung erlangen.
Weiters würden im Falle des Inkrafttretens dieses abgeänderten Religionsgesetzes vielfältige Gründe für das Verbot von Religionsgemeinschaften neu hinzukommen und die „ausschließliche Mission“ der Armenisch Apostolischen Kirche festgeschrieben. Glaubensverbreitung wäre aufgrund des neuen Artikels 162 des Strafgesetzes eine strafbare Handlung. „Die Behörden müssen die Ergebnisse dieser Überprüfung berücksichtigen, obwohl ich nicht weiß, ob sie das tun werden“, erklärte der Russisch Orthodoxe Priester David Abrahamyan gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. „Würden sie sich an die europäischen Standards halten, hätten sie diese Änderungen in erster Lesung nicht beschlossen.“ Der leitende Beamte für religiöse Angelegenheiten der armenischen Regierung, Vardan Astsatryan erklärte gegenüber Forum 18, er hätte „keine Kenntnis“ von der Stellungnahme der internationalen Organisationen. Vertreter der Zeugen Jehovas erklärten jedoch, dass Astsatryan ihnen Mitte Juni gesagt hätte, die geplanten Gesetzesänderungen wären aufgeschoben, aber nicht aufgegeben worden.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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19.06.2009 | Moldawien: Regierung verstößt gegen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs |
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Moldawien verweigert weiterhin Religionsgemeinschaften verschiedenster Glaubensrichtungen die Anerkennung als rechtmäßig bestehende Körperschaften, obwohl die ehemalige Sowjetrepublik durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg dazu verpflichtet wurde. Der Staat hat protestantischen und islamischen Gemeinschaften wiederholt die Registrierung verweigert, ebenso einzelnen Pfarren des bessarabischen Zweiges der Rumänisch Orthodoxen Kirche und der Ukrainisch Orthodoxen Kirche des Kiewer Patriarchats. Auch die Russisch Orthodoxe Kirche im Ausland wirkt derzeit in Moldawien ohne staatliche Registrierung. Ohne rechtlichen Status kann eine Gemeinschaft keinen Grund erwerben und keine Versammlungsstätten bauen oder mieten, kein Bankkonto eröffnen, etc.
Viktor Pavlovski, der Vizepräsident des Bundes der Pfingstgemeinden erklärte, dass die Registrierung viel schwieriger geworden ist, seit dem das Justizministerium nach dem Inkrafttreten des neuen Religionsgesetzes 2008 die Verantwortung für die Registrierung von Religionsgemeinschaften übernommen hat. „Wir konnten seither keine neuen Ortsgemeinden mehr registrieren“, erklärte er am 1. Juni gegenüber Forum 18. Er berichtete, dass man für vier neue Ortsgemeinden Registrierungsanträge gestellt hatte, diese jedoch abgelehnt wurden. „Sie finden immer wieder etwas, das wir verbessern müssen“, erklärte Pavlovski und fügte hinzu, dass diese vier Gemeinden und einige andere nur schwer ohne staatliche Registrierung tätig sein können.
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12.06.2009 | Belarus: Nach wie vor keine Religionsfreiheit |
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An der repressiven Politik des weißrussischen Präsidenten Aleksandr Lukaschenko gegenüber Religionsgemeinschaften hat sich nichts geändert. Viele Christen sehen kaum einen Unterschied zu den Tagen, als Weißrussland Teil der Sowjetunion war. Nach wie vor dürfen nur Gruppen mit staatlicher Genehmigung tätig werden. Gottesdienste und regelmäßige Treffen mit religiösem Inhalt in Privathäusern sind verboten. Kürzlich wurde die bisher höchste Geldstrafe wegen religiöser Betätigung ohne staatliche Registrierung verhängt. Der Baptist Nikolai Poleschtschuk aus Osipovichi im Osten von Belarus muss etwa drei monatliche Durchschnittsgehälter Strafe zahlen. Ein anderer Baptist wurde wegen des Betreibens einer christlichen Leihbibliothek verwarnt. Immer wieder kommt es zur Ausweisung ausländischer Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften, wovon sowohl katholische Priester als auch Protestanten betroffen sind.
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