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06.06.2009 | Aserbaidschan: Repressives Religionsgesetz und neue Strafbestimmungen treten in Kraft |
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Am 31. Mai traten in Aserbaidschan das neue restriktive Religionsgesetz und Novellen zum Strafgesetz und Verwaltungsgesetz in Kraft. Alle registrierten Religionsgemeinschaften und religiösen Organisationen müssen sich bis zum 1. Januar 2010 neu registrieren lassen. Damit wird in weniger als zwanzig Jahren zum dritten Mal eine Neuregistrierung gefordert. Viele Gemeinschaften befürchten, dass sie dadurch ihren rechtlichen Status verlieren werden, wenn ihr Antrag auf Neuregistrierung abgelehnt wird. Diese Praxis ist von den bisherigen zwei „Runden“ der erzwungenen Neuregistrierung bekannt. Abgesehen davon wurden neue Tatbestände und Strafen für religiöse Betätigung eingeführt. Neuerdings gelten Herstellung, Import, Verbreitung oder Verkauf religiöser Literatur ohne besondere Erlaubnis des staatlichen Komitees für Arbeit mit religiösen Organisationen als „Straftat“. Weitere „Straftaten“ sind die Durchführung religiöser Aktivitäten außerhalb der Adresse, an der eine Religionsgemeinschaft registriert ist, sowie Aktivitäten, die nicht ausdrücklich im Statut einer registrierten religiösen Organisation genannt sind. Jede neue Gottesdienststätte einer Gemeinschaft und auch jeder Umbau bedarf einer staatlichen Genehmigung.
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05.06.2009 | Großbritannien - Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung |
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In einem Gesetz von 2008, in dem strafrechtliche Bestimmungen und neue Bestimmungen über Einwanderung festgelegt wurden („Criminal Justice and Immigration Act“) wurde „Aufstacheln zu Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung“ als neuer strafrechtlicher Tatbestand definiert. Auf Druck aus dem Oberhaus des Parlaments wurde jedoch eine Zusatzbestimmung erlassen, dass niemand gerichtlich belangt werden darf, weil er die Meinung äußert, dass homosexuelle Handlungen falsch sind oder weil er homosexuell veranlagten Menschen empfiehlt, ledig zu bleiben. Die Klausel lautete: „Die Diskussion über Sexualverhalten oder -praktiken, die Kritik an diesen, oder die Aufforderung an Personen, sich eines bestimmten Sexualverhaltens oder bestimmter Praktiken zu enthalten oder diese zu verändern, dürfen nicht an sich als drohend oder auf das Aufstacheln zum Hass ausgerichtet gewertet werden.“
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30.05.2009 | Russland: Eine neue Inquisition? |
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Im Februar 2009 wurden die Befugnisse des Expertenrats für die Durchführung religiöser Studien des Staates beim russischen Justizministerium wesentlich ausgeweitet. Der Expertenrat ist nunmehr befugt, die Aktivitäten, Doktrinen, Ernennungen von Leitern, Literatur und Gottesdienstformen aller registrierten religiösen Organisationen zu untersuchen und Empfehlungen zum Vorgehen an das Ministerium zu geben. Aufgrund der Bestellung bekannter „Sektengegner“ und umstrittener Islamwissenschaftler zu Mitgliedern des Rats und der Bestellung des prominenten „Sektengegners“ Aleksandr Dvorkin zu dessen Vorsitzenden haben zahlreiche Vertreter verschiedenster Religionsgemeinschaften diesen Rat mit einer „neuen Inquisition“ gleichgesetzt. Wenn man diesem Rat freie Bahn gibt, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit harte Maßnahmen gegen bestimmte religiöse Organisationen empfehlen. Bei der ersten Sitzung des Rats hat Alexandr Dvorkin die Russische Bibelgesellschaft als mögliches Ziel einer Untersuchung genannt, bis jetzt sind jedoch nach Aussagen von deren geschäftsführendem Direktor noch keine Taten gefolgt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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30.05.2009 | Kirgistan: Werden restriktive Bestimmungen aufgehoben? |
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Beamte haben gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18 ausgeführt, dass eine Kommission von Regierungsvertretern und Vertretern von Religionsgemeinschaften eingesetzt wurde, um drei umstrittene Bestimmungen des von Präsident Kurmanbek Bakiev am 31. Dezember 2008 unterzeichneten restriktiven neuen Religionsgesetzes zu überprüfen. Konkret gehe es dabei um die Bestimmungen über das Verbreiten von Glaubensüberzeugungen, Verteilen religiöser Literatur und die geforderte Anzahl von 200 erwachsenen Mitgliedern mit kirgisischer Staatsangehörigkeit, um eine Religionsgemeinschaft registrieren lassen zu können. Eine Aufhebung dieser Bestimmungen wurde allerdings nicht versprochen. Das neue Gesetz verbietet unter anderem (Artikel 22.6) die Verteilung religiöser Literatur an öffentlichen Plätzen, von Haus zu Haus, in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder. Es wird erwartet. dass die Evangelische Kirche, Adventisten, Baptisten, Pfingstgemeinden und andere protestantische Gemeinschaften am 4. Juni gemeinsam Rechtsmittel einlegen, um das neue Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof von Kirgistan anzufechten, erklärte Aleksandr Schumilin, der Vorsitzende des Baptistenbundes von Kirgistan.
Seit der Einführung des Gesetzes ist es bereits zu Kontrollen bei protestantischen Gemeinschaften gekommen, ob diese ihren Glauben verbreiten und Kinder an religiösen Aktivitäten teilnehmen. Allein in der Hauptstadt Bischkek wurden in den ersten zwei Monaten nach Unterzeichnung des Gesetzes die Registrierungsdokumente von 6 protestantischen Gemeinschaften, die Papiere der dort tätigen Missionare und ihre Versammlungsstätten kontrolliert. Ein Ausländer, der eine Gemeinde in Bischkek geleitet hatte, wurde Anfang Mai zum Verlassen des Landes gezwungen. Bereits im Juni 2008 wurde der Rektor des überkonfessionellen protestantischen Vereinigten Theologischen Seminars in Bischkek ausgewiesen, weil er es der internationalen protestantischen Gemeinde gestattet hatte, ihre Gottesdienste im Gebäude des Seminars abzuhalten. Ähnliche Kontrollen finden im ganzen Land statt. Gemeinschaften wurden gewarnt, nicht mit Außenstehenden über ihren Glauben zu sprechen und keine religiöse Literatur zu verteilen. Ähnliche Kontrollen mussten auch Zeugen Jehovas und Anhänger der Hare Krishna Bewegung über sich ergehen lassen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz
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22.05.2009 | Usbekistan: Bibel und Mel Gibson Film in der Region Karakalpakstan verboten |
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Scharfe Zensur religiöser Literatur, von der alle Glaubensgemeinschaften betroffen sind, und Razzien sind in Usbekistan an der Tagesordnung. Besonders prekär ist die Situation in der Region Karakalpakstan im Nordwesten des Landes. Nurulla Zhamolov, der leitende Beamte für religiöse Angelegenheiten in der Region hat bestimmte religiöse Bücher und Filme, die bei Razzien konfisziert wurden, „für den Import, Vertrieb oder Verwendung zum Lehren auf dem Gebiet der Republik Karakalpakstan verboten. Darunter sind die Bibel, ein Liederbuch, ein Bibellexikon, eine Kinderbibel und der Film „Die Passion Christi“ von Mel Gibson, der in der usbekischen Hauptstadt Taschkent legal in Kinos gezeigt wurde. Valeri Adamia, in dessen Wohnung Bibeln, eine Konkordanz, ein Liederbuch, ein Bibellexikon, und eine Kinderbibel beschlagnahmt wurden, wurde inzwischen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 monatlichen Mindestgehältern verurteilt. Zwei Bibeln und der ebenfalls beschlagnahmte Computer sollen ihm laut Gerichtsbeschluss zurückgegeben werden. Adamia und seine Frau sagten, dass sie die Bücher in Taschkent gekauft haben. Die Mutter von Polat Smetullaev, bei dem eine Bibel beschlagnahmt wurde, wurde verwarnt, weil sie „Dienstag und Freitag Frauen versammelt und ihnen religiöse Belehrung erteilt“. Die Staatsanwaltschaft drohte ihr für den Fall der Fortsetzung ihrer Lehrtätigkeit „ohne spezielle religiöse Ausbildung“ mit einer Verwaltungsstrafe bzw. im Wiederholungsfall mit einem Strafverfahren.
In der Region Karakalpakstan, die sich selbst auch als Republik bezeichnet, sind nur der staatlich kontrollierte Islam und eine russisch-orthodoxe Pfarre in der Gebietshauptstadt Nukus legal. Sowohl unabhängige Moslems, als auch Protestanten, Baha’i und Angehörige anderer religiöser Minderheiten können sich nur im Geheimen versammeln
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz |
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07.04.2009 | Größere Zusammenarbeit im Einsatz für Religionsfreiheit |
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Die internationale Religious Liberty Partnership trifft sich in Toronto (Bonn, 07.04.2009) Der Direktor der Hilfsaktion Märtyrerkirche, Manfred Müller, Uhldingen und der Co-Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, Dr Christof Sauer, Kapstadt, Südafrika, haben eine positive Bilanz des zweiten Treffens der Religious Liberty Partnership in Toronto gezogen. Dieses Netzwerk vereint international aufgestellte christliche Werke, die sich für Religionsfreiheit und gegen Christenverfolgung einsetzen. Dazu gehören kirchliche und soziale Hilfswerke wie Open Doors und CSI ebenso wie Forschungseinrichtungen. Müller sieht Gottes Führung darin, dass christliche Werke, die in der Vergangenheit konkurriert haben, inzwischen kooperieren oder sich zumindest absprechen. Denn an Krisenherden mangle es nicht. Der Islam habe sich zu einem Hauptfaktor der Christenverfolgung entwickelt. Das Netzwerk setzte eine besondere Arbeitsgruppe ein, die sich um die Belange von verfolgten Christen aus muslimischen Hintergrund kümmert, deren Leben und Gesundheit bedroht ist. Es sieht für etliche Länder einen Bedarf an Zufluchtshäusern für Christen, die vor Verfolgung fliehen müssen. Sauer zeigte sich erfreut über die positive Wirkung der Züricher Erklärung zur Lage der Religionsfreiheit in China vor der Olympiade. Sie zeige, dass gemeinsamer Einsatz für Religionsfreiheit eine größere Wirkung habe als isolierte Alleingänge. Das Netzwerk habe auch deshalb große Bedeutung, weil es sich bemühe, die Standards im Bereich der Unterstützung für verfolgte Christen zu verbessern. |
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16.03.2009 | Tadschikistan: Gesetz droht Religionsfreiheit zu kippen |
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Das in diesem Monat von beiden Häusern des tadschikischen Parlaments gebilligte neue restriktive Religionsgesetz könnte innerhalb weniger Tage zur Unterzeichnung an Präsident Emomali Rahmon weitergeleitet werden. Akbar Turajonzoda, ein unabhängiger Abgeordneter des Oberhauses erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18: „Dieses Gesetz widerspricht der tadschikischen Verfassung und internationalen Standards. Ich habe dagegen gestimmt.“ Auch protestantische Gemeinschaften sind besorgt, dass dieses Gesetz die Situation bezüglich der Religionsfreiheit verschlechtern wird. Das neue Gesetz bevorzugt die Hanafi Schule des Islam gegenüber anderen Ausprägungsformen des Islam, beschränkt die Anzahl der Moscheen, sieht vor, dass der Staat alle Imame ernennt, schränkt den Religionsunterricht ein und sieht eine verpflichtende Zensur religiöser Literatur vor. Die Aktivitäten aller Religionsgemeinschaften wären nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weitgehender staatlicher Kontrolle unterworfen. Die Vertreter des Staates lehnen eine Debatte über das Gesetz ab. „Wir haben schon genug öffentliche Debatten gehabt. Wir müssen das Gesetz jetzt nur noch verabschieden“ erklärte ein Parlamentsbeamter. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz
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20.02.2009 | Kasachstan: Gesetzesentwurf für verfassungswidrig erklärt |
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Der Verfassungsrat von Kasachstan hat den äußerst restriktiven Entwurf zu einem neuen Religionsgesetz, durch den die Religions- bzw. Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt worden wäre, für verfassungswidrig erklärt. Die öffentliche Verlautbarung dieser Entscheidung durch den Vorsitzenden des Verfassungsrates, Igor Rogov, wurde im kasachischen Fernsehen gezeigt und auch in anderen Medien publiziert. Präsident Nursultan Nazarbaev hat jetzt die Möglichkeit, eine Abänderung der Entscheidung herbeizuführen, die jedoch einer Zweidrittelmehrheit im Verfassungsrat bedarf. Der Verfassungsrat berief sich in seiner Entscheidung, dass der Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist, auf Artikel 39, Absatz 3 der Verfassung. In diesem Absatz heißt es, dass die „in verschiedenen spezifischen Artikeln der Verfassung vorgesehenen Rechte und Freiheiten in keiner Weise eingeschränkt“ werden dürfen. Konkret Bezug genommen wird auf Artikel 14.2, wo es heißt „niemand darf in irgendeiner Weise aus Gründen der Herkunft, des sozialen oder Eigentumsstatus, Berufs, Geschlechts, der Rasse, Nationalität, Sprache, Einstellung zur Religion, Überzeugungen, wegen seines Wohnortes oder irgend welchen anderen Umständen diskriminiert werden. Auch Artikel 19.1 ist angeführt, in dem es heißt „jeder hat das Recht seine Volks-, Partei und Religionszugehörigkeit festzulegen und anzugeben oder nicht anzugeben“. Der Vorsitzende des Verfassungsrats Rogov erklärte, dass der Gesetzesentwurf das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem es für „früher in Kasachstan unbekannte“ Glaubensrichtungen andere Registrierungsbedingungen festlegt. Diese Entscheidung ist auch für das heute bestehende Religionsgesetz relevant. Yevgeni Zhovits, der Leiter des Kasachischen Internationalen Büros für Menschenrechte in Almaty wies darauf hin, dass der Verfassungsrat durch seine Bezugnahme Auf Artikel 39, Absatz 3 indirekt auch das derzeitige Religionsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Er vertritt die Auffassung, das kasachische Parlament solle alle Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit in diesem Gesetz abschaffen. Als Beispiel zitierte er das Verbot der Glaubensverbreitung ohne Registrierung. „Jeder, der wegen Verletzung der Einschränkungen der Religionsfreiheit im derzeitigen Religionsgesetz angeklagt ist, kann sich vor Gericht auf die Entscheidung des Verfassungsrats berufen“, erklärte Zhovits. „Dann kann das Gericht ersucht werden, das derzeitige Religionsgesetz dem Verfassungsrat zur Entscheidung über dessen Verfassungsmäßigkeit vorzulegen. Besondere Probleme mit dem bestehenden Gesetz haben die nicht registrierten Baptistengemeinden. Erst am 4. Februar wurde in der Region Akmola, das ist die Umgebung der neuen Hauptstadt Astana, eine Geldstrafe gegen Pastor Nikolai Levin verhängt und seine Gemeinde aufgelöst. Richterin Larisa Seksenbaeva verteidigte einerseits ihre Entscheidung, man habe Levin öfters vergeblich wegen seiner nicht registrierten Aktivitäten verwarnt, zeigte jedoch Verständnis für die Lage der Baptistengemeinde, die sich aus Gewissensgründen nicht registrieren lassen will, um in ihrer Glaubensausübung frei zu sein. Gegenüber Forum 18 erklärte die Richterin, dass die Entscheidung des Verfassungsrats über den Gesetzesentwurf zum neuen Religionsgesetz implizit auch das existierende Gesetz in Frage stellt und begrüßte die Möglichkeit, den Verfassungsrat um eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Gesetzes zu ersuchen. „Das ist eine gute Nachricht,“ sagte sie. „Levin sollte das in seiner Berufung anführen.“ Die Richterin erklärte, dass eine solche Überprüfung dem Richtersenat helfen würde, die Normen des Religionsgesetzes korrekt und eindeutig auszulegen. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der österreichischen evangelischen Allianz |
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20.02.2009 | Armenien: Zwei Jahre Gefängnis für organisierte Verbreitung des Glaubens? |
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Sollten zwei Gesetzesentwürfe, die am 5. Februar erstmals vom armenischen Parlament behandelt wurden, angenommen werden, würde die Verbreitung religiöser Überzeugungen verboten. Wer Kampagnen zur Glaubensverbreitung organisiert, müsste mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Glaubensverbreitung ohne selbst als Organisator einer missionarischen Aktion aufzutreten, würde bis zu einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen, oder eine Geldstrafe von mehreren Jahresgehältern. Um eine Religionsgemeinschaft rechtmäßig eintragen zu lassen, wären 1.000 erwachsene Mitglieder erforderlich. Christliche Gemeinschaften, welche die Trinitätslehre nicht akzeptieren, könnten überhaupt nicht registriert werden. „Diese geplanten Gesetze enthalten Verletzungen aller Menschenrechte“, erklärte der russisch orthodoxe Priester David Abrahamyan gegenüber Forum 18. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo Übersetzung: AK Religionsfreiheit der österreichischen evangelischen Allianz
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20.02.2009 | Belarus - Dänen wegen Gebet deportiert |
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Zwei dänische Staatsbürger wurden in Belarus von der Polizei festgenommen und abgeschoben, weil sie - wie es in der Deportationsverfügung hieß „Ideen religiöser Art“ geäußert haben. „Wir haben gebetet, aus der Bibel vorgelesen, die Menschen begrüßt und gemeinsam gebetet“ erklärte einer der beiden, Erling Laursen. Ein Polizeivideo zeigt die beiden, wie sie in der charismatischen Gemeinde Lebendiger Glaube in Gomel beten. Der Pastor der Gemeinde erklärte, dass ein junger Mann, den er noch nie zuvor gesehen hatte, den Gottesdienst mit seinem Handy filmte. Die Überwachung von Religionsgemeinschaften durch die Geheimpolizei ist in Belarus allgemein üblich. Die beiden Dänen dürfen nach ihrer Deportation 1 Jahr nicht nach Belarus einreisen. Somit erhöht sich die Zahl der in den letzten Jahren aus religiösen Gründen ausgewiesenen Ausländer auf 31. Zuletzt waren davon vor allem Priester und Nonnen der katholischen Kirche betroffen, die in Belarus die Angehörigen der polnischen Minderheit betreuen. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo |
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