| 05.06.2009 | Großbritannien - Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung |
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In einem Gesetz von 2008, in dem strafrechtliche Bestimmungen und neue Diese Klausel zum Schutz der Meinungsfreiheit soll jetzt aufgehoben werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits am 18. Mai 2009 das Oberhaus in zweiter Lesung passiert. Dies geschieht in einem Klima der Besorgnis über die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Großbritannien. Eine breite Koalition von anglikanischen Bischöfen, konservativen und Labour Abgeordneten des Oberhauses haben sich zusammengeschlossen, um diesen Gesetzesentwurf zu blockieren und umfassende Meinungsfreiheit zu erhalten. Der Bischof von Southwell und Nottingham, George Cassidy sagte: „Wir sind besorgt, dass durch die Anwendung des neuen Gesetztes die legitime Diskussion und Meinungsäußerung über Sexualethik und -verhalten eingeschränkt wird“. Fälle von Diskriminierung bereits vor der Gesetzesänderung. Was kommt danach? 2003 ermittelte die Polizei der Grafschaft Cheshire gegen den Bischof von Chester Dr. Peter Forster, wegen „Hassverbrechen“ („Hate Crime“) nachdem er gegenüber einer Lokalzeitung erklärt hatte, dass einige Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung mit Hilfe von Therapie verändert hatte. Die königliche Anklagebehörde ließ die Anklage fallen, weil der Bischof „keine derzeit geltenden Gesetze verletzt“ hatte. 2005 wurde die Autorin Lynette Barrows von der Londoner Polizei wegen Homophobie verwarnt, nachdem sie in einem BBC Radioprogramm erklärt hatte, dass homosexuelle Paare keine idealen Adoptiveltern sind. 2006 wurde eine polizeiliche Untersuchung gegen Sir Iqbal Sacranie, damals Generalsekretär des Rats der Muslime Großbritanniens, geführt, weil er in einer Rundfunksendung erklärt hatte, dass praktizierte Homosexualität aus gesundheitlichen und moralischen Gründen inakzeptabel sei. Kürzlich wurde der Krankenpfleger Anand Rao von Nationalen Gesundheitsdienst in Leicester entlassen, weil er während eines Rollenspiels im Rahmen der beruflichen Fortbildung einen Kirchgang als Möglichkeit des Abbaus von Stress empfohlen hatte. Der Veranstalter des Kurses sandte einen Bericht an den Arbeitgeber, in dem „Besorgnis über das professionelle Verhalten“ des Pflegers geäußert wurde. Der Arbeitgeber sprach die Entlassung aus. Quelle: Guardien (Tageszeitung, Manchester), Blog von Mats Tunehag (Zeitungsherausgeber Stockholm) |





