| 28.11.2009 | Religionsfreiheit in der Türkei - Überblick November 2009 |
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Vor der periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage in der Türkei durch den Menschrechtsrat der Vereinten Nationen im Mai 2010 hat der Nachrichtendienst Forum 18 festgestellt, dass es in der Türkei nach wie vor ernsthafte Verletzungen der internationalen Menschenrechtsstandards im Bereich der Religions- bzw. Glaubensfreiheit gibt. Ein seit langem offenes wesentliches Problem mit weit reichenden Auswirkungen ist, dass die Türkei Religionsgemeinschaften nicht als selbständige Gemeinschaften mit vollem legalen Status anerkennt, wie dies in einem Rechtsstaat üblich ist. So dürfen etwa Religionsgemeinschaften keine Gottesdienststätten besitzen. Die Verwaltung der Gottesdienststätten über von den Religionsgemeinschaften getrennte Stiftungen bringt Probleme mit sich, insbesondere da die Leiter der Stiftungen nicht mit den Leitern der Religionsgemeinschaften identisch sind und es hier zu Konflikten kommen kann. Das Problem der mangelnden Rechtspersönlichkeit der Religionsgemeinschaften betrifft nicht nur Minderheiten wie Katholiken, Orthodoxe, Protestanten oder Bahai, sondern auch die Mehrheitsgemeinschaft des sunnitischen Islam. Diese Mehrheitsgemeinschaft untersteht der obersten Religionsbehörde Diyanet, die ihrerseits direkt dem Premierminister unterstellt ist. Diese Organisation übt eine umfassende Kontrolle über die sunnitische Glaubensgemeinschaft aus, bestimmt den Inhalt der Predigten, und bezahlt die Imame aus Steuermitteln. Weiters kontrolliert sie den islamischen Religionsunterricht an den Schulen. Alle zugelassenen Moscheen unterstehen der Kontrolle von Diyanet. Auch den Aleviten, einer islamischen Gemeinschaft, der 20 - 30 % der Türken angehören, wird das Recht auf Glaubensfreiheit und die Rechtspersönlichkeit verweigert. Die Aleviten haben kürzlich die Gespräche mit der Regierung mangels Fortschritts abgebrochen. Eine Verpflichtung zur Anerkennung der nicht islamischen Religionsgemeinschaften und zur Gewährung von Rechtspersönlichkeit ist bereits im Lausanner Vertrag von 1923 enthalten, wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt. Eine weitere Bedrohung für Personen, die ihre Religions- bzw. Glaubensfreiheit ausüben, ist in der Reihe gewalttätiger Angriffe und Morde an Personen zu sehen, die als „Bedrohung“ der türkischen Identität oder Gesellschaft wahrgenommen werden. In den letzten Jahren waren die Opfer durchwegs Christen, wie der katholische Priester Andrea Santoro 2006, der Journalist Hrant Dink, ein Angehöriger der armenischen Volksgruppe 2007, und die türkischen Protestanten Necaty Aydin und Ugur Yüksel, die 2007 gemeinsam mit dem Deutschen Tilman Geske in Malatya ermordet wurden. Genährt wird diese Gewaltbereitschaft durch Missinformation durch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und die Massenmedien, den Aufstieg des türkischen Nationalismus und die generelle Marginalisierung kleinerer Gruppen in der Gesellschaft. Ein krasses Beispiel für Missinformation ist die Äußerung von Niyazi Güney, einem leitenden Beamten des Justizministeriums, der einen Tag nach den Morden von Malatya vor türkischen Parlamentsabgeordneten sagte: „Missionstätigkeit ist noch gefährlicher als Terrorismus und gilt leider nicht als Verbrechen.“ Er wiederholte diese Aussage in der Zeitung Milliyet. Damit wurde ein Zusammenhang zwischen Terrorismus und Missionstätigkeit hergestellt. Personen, die diese Auffassung teilen, tendieren dazu, jede Äußerung des christlichen Glaubens, auch Versammlungen in Kirchen und Gemeindehäusern, als Missionstätigkeit einzustufen. Dennoch ist die Zahl der gewaltsamen Angriffe gegen christliche Gemeinden und religiöse Leiter 2009 deutlich zurückgegangen. Dies ist möglicherweise auf einen Rückgang der diffamierenden Berichterstattung in den landesweiten Massenmedien seit 2007 zurückzuführen. Zur Intoleranz auffordernde Berichterstattung gibt es weiterhin in ultranationalistischen Zeitungen, Webseiten und Blogs sowie in lokalen Medien. Eine vollständige Anerkennung aller Religionsgemeinschaften wäre ein wesentlicher Schritt zur Religionsfreiheit, wie diese in den von der Türkei ratifizierten internationalen Menschenrechtsstandards definiert ist. Weiters ist es unerlässlich, dem Vorurteil entgegen zu treten, dass nicht islamische Religionsgemeinschaften „ausländische“ und keine türkischen Gemeinschaften seien. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo |





