| 05.02.2010 | Turkmenistan: Nach wie vor massive Einschränkungen der Glaubensfreiheit |
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Die Razzien gegen turkmenische Protestanten, die sich zum Gottesdienst versammeln, gehen in verschiedenen Teilen des Landes weiter. Eine solche Razzia wurde vom früheren Obermufti Turkmenistans, Rovschen Allaberdiev, geleitet, der jetzt Imam der Region Daschoguz und gleichzeitig der leitende Beamte des regionalen Rats für religiöse Angelegenheiten ist. Allaberdiev und die übrigen Beamten konfiszierten christliche Bücher, darunter auch die persönlichen Bibeln der Anwesenden. Alle Anwesenden - insgesamt 22 Personen - wurden zu einem Gebäude der örtlichen Behörden gebracht, befragt, und unter Druck gesetzt, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie in Zukunft keine Gottesdienste mehr besuchen werden. „Einige Leute haben unterschrieben und haben jetzt Angst, zur Kirche zu kommen, vor allem solche, die noch nicht lange bei uns sind“, erklärte ein Mitglied der betroffenen Gemeinschaft gegenüber Forum 18. „Sie haben uns gesagt, dass es illegal ist, sich ohne staatliche Registrierung zu versammeln. Aber wir haben ihnen gesagt, dass wir die Registrierung schon beantragt haben und auf eine Antwort warten.“ Bei einer anderen Razzia wurde ein Pastor von der Polizei beschuldigt, das Religionsgesetz verletzt zu haben, indem er bei einer Geburtstagsfeier gebetet hatte. Razzien sind jedoch keineswegs die einzige Verletzung der Menschenrechte religiös aktiver Personen in Turkmenistan. Eine schwarze Liste von Personen mit Ausreiseverbot dient als Instrument der schon lange praktizierten Politik, die Religionsgemeinschaften im Land von ihren Glaubensgeschwistern im Ausland zu isolieren. Im Rahmen dieser Strategie wurden im Land lebende Ausländer, die sich religiös betätigten, ausgewiesen. Vertretern ausländischer Religionsgemeinschaften wird die Einreise verweigert. Auf der schwarzen Liste der Personen mit Ausreiseverbot stehen unter anderem der ehemalige Gewissensgefangene und Baptistenprediger Schageldy Atakov, sowie seine Frau und ihre neun Kinder, ebenso wie Pastor Ilmurad Nurliev. Atakov darf überdies niemand einladen, um gemeinsam mit seiner Familie zu beten oder Gottesdienst zu feiern. „Sie haben mir gesagt, dass ich nur innerhalb meiner Familie beten darf“, erklärte er gegenüber Forum 18.Auch dem ohnehin sehr kleinen turkmenischen Kontingent von 188 Moslems, die 2009 mit staatlicher Bewilligung die Pilgerfahrt nach Mekka antreten wollten, wurde die Ausreise verweigert. Als Grund nannte man Besorgnis wegen Seuchengefahr durch das H1N1 Virus. Gleichzeitig behauptet das offizielle Turkmenistan in einem am 11. Januar an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen übermittelten Bericht, dass der Staat die Bewegungsfreiheit seiner Bürger garantiere: „In Übereinstimmung mit dem Gesetz Turkmenistans über Migration hat jeder Staatsbürger Turkmenistans das Recht, Turkmenistan zu verlassen und nach Turkmenistan einzureisen“, heißt es in Artikel 431 des Berichts. Und weiter: „Einem Bürger Turkmenistans kann das Recht, Turkmenistan zu verlassen und nach Turkmenistan einzureisen nicht verweigert werden.“ Gläubige, denen es dennoch gelingt, das Land zu verlassen, müssen bei ihrer Rückkehr mit der Beschlagnahme mitgebrachter religiöser Literatur rechnen. Auch Computer werden beschlagnahmt bzw. alle religiösen Inhalte gelöscht. Die Grenzkontrollbehörden haben über Datenbanken Zugang zu Informationen über religiös aktive Personen, wer sie sind und welche Rolle sie in ihren Gemeinschaften spielen. Dadurch sind die Beamten bestens für die Gepäckskontrollen bei der Ein- und Ausreise vorbereitet. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo |









