| 23.03.2010 | Usbekistan: 10 Jahre Haft für Baptisten – Berufung |
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Am 9. März 2010, sieben Wochen nach seiner Verhaftung, wurde der 27-jährige Baptist Tohar Haydarov vom Strafgerichtshof seiner Heimatstadt Guliston wegen „illegalem Verkauf von Drogen oder psychotropischen Substanzen in großen Mengen“ zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dies berichten Mitglieder seiner Gemeinde gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Die Mitglieder der Baptistengemeinde weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Verurteilung auf einer falschen Anklage beruht, und Haydarov in Wirklichkeit für seine religiöse Betätigung bestraft werden sollte. Haydarov ist Mitglied des Rats der Baptistengemeinden, jenes Teils der Baptisten in verschiedenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die eine staatliche Registrierung ablehnen. Die Mitglieder von Haydarovs Gemeinde sind überzeugt, dass die Polizei die Drogen anlässlich seiner Verhaftung in seine Kleidung geschmuggelt hat, nachdem er sich bei einer Razzia geweigert hatte, auf Aufforderung durch den Polizeioffizier Sardor seinem Glauben abzuschwören. Sie bezeichnen ihn als „Mann mit einem reinen Gewissen und ehrlichen Christen“. Auch einige seiner Nachbarn haben Erklärungen zu seiner Verteidigung unterschrieben, die jedoch vom Gericht nicht berücksichtigt wurden. Ein Pastor aus Taschkent berichtet, dass Baptisten aus Taschkent, die zum Prozess angereist waren, erst während des Schlussplädoyers des Staatsanwalts in den Gerichtssaal durften, dass sie nicht als Zeugen zu seinen Gunsten zugelassen wurden und es auch keine sonstigen Zeugen gab. Weiters berichten sie, dass nicht einmal der Rechtsanwalt, den sie mit der Verteidigung Haydarovs beauftragt hatten, in den Gerichtssaal durfte!! Haydarov hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und bleibt in Haft. Der Termin der Berufungsverhandlung steht noch nicht fest. Die Baptisten vermuten, dass die ursprüngliche Einladung zur Teilnahme an der Verhandlung nur deshalb ausgesprochen wurde, um sie dort zu filmen und danach in den Medien in Zusammenhang mit Drogenhandel zu bringen. Im usbekischen Fernsehen werden religiöse Minderheiten regelmäßig verleumdet. Dies betrifft neben den Baptisten und anderen Protestanten auch Moslems, die nicht der staatlich vorgegebenen Richtung folgen, Zeugen Jehovas und Baha’i.Weshalb Haydarov ein so schweres Verbrechen zur Last gelegt und er zu einer so hohen Strafe verurteilt wurde ist unklar. Außer ihm gibt es in Usbekistan nur einen bekannten christlichen Gewissensgefangenen, den Pastor einer Pfingstgemeinde Dmitry Schestakov, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Sehr hoch hingegen fielen die Urteile gegen 47 Moslems aus, die 2009 als Anhänger des verstorbenen Theologen Said Nursi zu acht bis zwölf Jahren Haft verurteilt wurden und derzeit im Gefängnis von Buchara ihre Haftstafen verbüßen. 40 weitere Leser der Schriften Nursis und sonstige Personen, die mit den Gefangenen von Buchara in Verbindung standen, wurden verhaftet. Auch sie erwartet ein Strafverfahren. Drei Zeugen Jehovas verbüßen Haftstrafen zwischen drei ein halb und fünf Jahren wegen „illegaler“ religiöser Betätigung. Die Einschränkung der Religionsfreiheit durch die usbekischen Behörden hat eine lange Geschichte. Jede religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung ist ein strafrechtliches Delikt, ebenso wie das Mitteilen von Glaubensüberzeugungen, Veröffentlichung religiöser Literatur ohne staatliche Genehmigung und religiöse Versammlungen in Privatwohnungen. Razzien und hohe Geldstrafen für die Teilnahme an solchen Versammlungen sind gängige Praxis. Quelle: Forum 18 News Service, Oslo |





