Der Frieden ist mit dir, wenn du beginnst, die Abhängigkeit von Gott als Glück zu begreifen.

(unbekannt)


14.05.2010 | Aserbaidschan: „Unannehmlichkeiten mit dem Gesetz“ wegen Gottesdienst?

Mehrere Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan, die bestraft wurden, weil sie sich zum Gottesdienst versammeln oder deren Literatur beschlagnahmt wurde, haben Berufung gegen die gegen sie verhängten Strafen bzw. Maßnahmen eingelegt. Sowohl Christen als auch Moslems kämpfen um die Wiedereröffnung geschlossener Gottesdienststätten bzw. fordern die Rückgabe beschlagnahmter Bücher.

Erfolglos waren bisher alle Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Registrierung der Baptistengemeinde in Aliabad in der Region Zakatala im Nordwesten des Landes. Die Gemeinde bemüht sich seit 15 Jahren vergeblich um Registrierung. Der örtliche Notar, bei dem die Antragsteller ihre Unterschriften beglaubigen lassen müssen, bevor der Registrierungsantrag weiter bearbeitet werden kann, hat die Unterschriftsbeglaubigung bereits mehrmals verweigert.

Am 30. April besuchten zwei Polizeibeamte Zaur Balaev, den Pastor der Gemeinde. Balaev berichtet, dass ihn Hauptmann Khalid Mamedov von der Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei und ein örtlicher Polizeibeamter mündlich warnten, dass er kein Recht hätte, die Glieder seiner Baptistengemeinde zum Gottesdienst zu versammeln, da diese nicht registriert ist. „Sie warnten mich vor ‚Unannehmlichkeiten mit dem Gesetz’, wenn wir uns weiterhin versammeln“, erklärte der Pastor gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. Balaev berichtet auch, dass die Polizei den Raum gefilmt hat, in dem sich die Gemeinde versammelt.

Pastor Balaev war bereits von Mai 2007 bis März 2008 im Gefängnis, weil er angeblich fünf Polizeibeamte geschlagen und ihr Auto beschädigt haben soll. Die Mitglieder seiner Gemeinde betonen mit Nachdruck, dass diese Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen. Ein weiteres Mitglied der Gemeindeleitung der Baptistengemeinde von Aliabad, Hamid Schabanov, war von Juni 2008 bis Februar 2009 in Haft. Die Gemeinde hat schon mehrmals Berufung gegen die Verweigerung der Registrierung eingelegt – bisher immer ohne Erfolg. Die einzige erfolgreiche Berufung im Jahr 2010, die bisher bekannt geworden ist, ist die von Naila Ahmedova, einer Leserin der Bücher des moslemischen Theologen Said Nursi. Ihr wurde eine hohe Geldstrafe erlassen.

Viele Religionsgemeinschaften, die unter der Verletzung der Religionsfreiheit ihrer Mitglieder leiden, haben gegenüber Forum 18 zu verstehen gegeben, dass sie zu viel Angst vor Repressalien des Staates haben, und sich daher nicht in der Öffentlichkeit beklagen. Sie sehen auch keinen Sinn darin, solche Rechtsverletzungen vor Gericht zu bringen, da sie die Gerichte als Werkzeug des mächtigen Beamtenapparats sehen. Einige christliche Kirchen bzw. Gemeinden sind weiterhin zwangsweise geschlossen. Auch die Rechtsmittel zur Wiedereröffnung von zwei durch die Behörden geschlossenen Moscheen in der Hauptstadt Baku bzw. in Gyanja, der zweitgrößten Stadt des Landes, waren bisher erfolglos.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz