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(Henry Ford)


21.11.2011 | Kasachstan: "Wir alle sind schockiert". Neue Gesetze mit voller Härte exekutiert.

Gebetsräume geschlossen: „Die solche Gesetze schaffen, müssen sich vor Allah verantworten“

Nach der Verabschiedung von zwei Gesetzen, durch welche die Möglichkeit der Bürger Kasachstans zur Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt wird, hat die Regierung begonnen, moslemische und russisch orthodoxe Gebetsräume in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen zu schließen. „Wir alle sind schockiert“, erklärte Frater Vladimir Zavaditsch, der stellvertretende Leiter der Kommission für soziale Dienste der orthodoxen Kirche in Kasachstan nach der Schließung der Gebetsräume in einem Behindertenheim in Almaty. „Wir haben das von unserer Regierung nicht erwartet. Jetzt fürchten wir, dass dasselbe überall passiert“.

Frater Aleksandr Suvorov von der orthodoxen Kirche meinte zur Schließung zahlreicher Gottesdienststätten und Gebetsräume in Bildungseinrichtungen, Gefängnissen, Krankenhäusern und Pflegeheimen: „Die Regierung argumentiert, dass das Bestehen solcher Gebetsräume deren Missbrauch durch Extremisten erlaubt. Aber in den Krankenhäusern und Behindertenheimen gibt es keine Extremisten. Die Extremisten sind draußen auf den Straßen, aber nicht in den Heimen für die Sterbenden, wo die Menschen die Hoffnung brauchen, die der Glaube bringt.“
Bischof Gennady (Gogolev) von Kaskelen erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax Kasachstan: „Es ist keine Übertreibung, dass wirklich alle in der Diözese empört über diese Entwicklung sind“ und fügt hinzu, es wäre unmöglich, die Seelen der Bürokraten zu verstehen, die das Religionsgesetz so auslegen, dass sie den Leidenden den letzten Trost wegnehmen.

„Diejenigen, die solche Gesetze in die Wege geleitet und verabschiedet haben, werden sich vor Allah verantworten müssen“, erklärte Ongar Omirbek, der Pressesprecher des Moslemrates (der staatlich zugelassenen Moslemvereinigung). Auf die Frage, ob der Moslemrat die Behörde für religiöse Angelegenheiten oder das Parlament um eine Gesetzesänderung ersuchen würde, sagte Ombirek: „Das hat keinen Sinn, weil sie ohnehin nicht auf uns hören.“
Bereits vor Inkrafttreten des neuen Religionsgesetzes und anderer Gesetzesänderungen, welche die Religionsfreiheit einschränken, waren alle Moscheen und orthodoxen Gebetsräume in Gefängnissen geschlossen worden.
Eine Vertreterin eines staatlichen Heimes, die nicht namentlich genannt werden möchte, beklagte, dass man sich der staatlichen Anordnung zur Schließung fügen musste und meinte: „Der Glaube ist oft eine Hilfe für Menschen in schweren Zeiten. Was der Imam und der orthodoxe Priester getan haben, hat niemand geschadet.“

Geldstrafen für nicht registrierte Baptisten

Am 17. Oktober fand Richter Nurlan Kurmangaliev vom Spezialisierten Verwaltungsgericht für den Bezirk Burabai den Baptisten Pyotr Zimens für schuldig, in Schtschutschinsk in der Region Akmola einen Gottesdienst ohne staatliche Erlaubnis geleitet zu haben. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe von 30.240 Tenge (150 Euro) verhängt. Pastor Zimens legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Berufungsverhandlung fand am 2. November in seiner Abwesenheit statt. Seine Berufung wurde verworfen und Pastor Zimens erst Tage danach eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt. Er möchte diese Entscheidung jetzt vor dem Landgericht anfechten. 
Die Geldstrafen für „Vergehen“ dieser Art sind im Vergleich zu den Einkommen in Kasachstan extrem hoch. Wenn der Bestrafte sich weigert, die Strafe zu zahlen - was oft der Fall ist - konfiszieren die Behörden manchmal Familieneigentum, wie etwa Waschmaschinen, oder sie ziehen die Geldstrafen direkt vom Gehalt ab, wie im Fall des Kohlebergarbeiters Viktor Gutyar aus Satpaev in der Region Karaganda, der wegen seiner Tätigkeit in einer nicht registrierten Baptistengemeinde zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Monatsgehältern verurteilt wurde.

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA