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(Henry Ford)


12.12.2011 | Usbekistan: Illegale Strafverfolgung, fingierte Zeugen, Razzien

In Usbekistan werden immer wieder Menschen wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit bestraft.
Gegen Sergei Kozin, Mitglied einer offiziell registrierten Baptistengemeinde im Bezirk Sergeli, nahe der Hauptstadt Taschkent, wurde am 21. November eine Geldstrafe in Höhe von 80 monatlichen Mindestgehältern verhängt. Richter Sanjar Dusmanov befand Kozin für schuldig, Artikel 201, Teil 2 des Verwaltungsstrafgesetzbuchs verletzt zu haben („Verletzung der Verfahrensregeln für die Abhaltung von religiösen Versammlungen, Straßenprozessionen und sonstigen religiösen Zeremonien“). Der Richter verfügte auch die Übermittlung von drei Liederbüchern und eines Neuen Testaments mit Psalmen an das staatliche Komitee für religiöse Angelegenheiten.

Dem Gerichtsverfahren vorausgegangen war bereits im Juli eine Razzia am Urlaubsort einer Gruppe von Baptisten, darunter auch Kozin, die beim Lesen angetroffen wurden. Zunächst wurde den Baptisten angedroht, sie würden nach Artikel 240, Teil 1 („Abhaltung nicht registrierter religiöser Versammlung) angeklagt und nach Artikel 241 („Lehren religiöser Glaubenslehren ohne spezialisierte religiöse Ausbildung und ohne Erlaubnis des Zentralorgans einer religiösen Organisation, sowie privates Lehren religiöser Inhalte“). Das Gerichtsverfahren war illegal, da die Anklage nach Ablauf der in Artikel 36 des Verwaltungsgesetzbuchs vorgesehenen Frist von zwei Monaten nach Begehung der angeblichen Verwaltungsübertretung erhoben wurde.

Die Untersuchung gegen Pavel Nenno, einen weiteren Baptisten, der mit der Gruppe Urlaub gemacht hatte, wurde anscheinend von der Polizei eingestellt.
Im Urteil gegen Kozin wurde darauf hingewiesen, dass er sich als Leiter einer registrierten Baptistengemeinde nur an der rechtmäßigen Adresse seiner Gemeinde betätigen dürfe. Es konnte übrigens keinerlei „Betätigung“ nachgewiesen werden. Baptisten, die aus Furcht vor staatlichen Repressionen nicht namentlich genannt werden wollen, erklärten am 28. November gegenüber Forum 18, dass das Urteil auf einer falschen Anklage mit einem fingierten Zeugen beruht. Sie gaben an, dass ein gewisser Ergash Ermakbayev als Zeuge vor Gericht beigebracht wurde, der jedoch seine Identität nicht wie vorgeschrieben durch Personaldokumente nachwies. Die Baptisten vermuten, dass der Name des Zeugen frei erfunden ist. Verschiedene Quellen haben in der Vergangenheit gegenüber Forum 18 angegeben, dass die usbekische Polizei bei Untersuchungen gegen Religionsgemeinschaften und deren Mitglieder „fingierte Zeugen“ einsetzt. Eine dieser Quellen gab an, dass die von den Zeugen angegebenen Adressen nachher überprüft wurden, mit dem Ergebnis, dass keine Person mit dem angegebenen Namen dort wohnte.

Der Zeuge Ergash Ermakbayev erklärte vor Gericht, dass ihn die Polizei am Nachmittag des 29. Juli, als er auf seinem Grundstück arbeitete, ersucht hatte, ihr Zeuge bei der Inspektion einer Örtlichkeit im Urlaubsort Mauviy Kullar (Blauer See) zu sein. Er sagte vor Gericht aus: „Ich habe Kozin und andere Urlauber gesehen, wie sie Bücher in den Händen hielten, und habe später erfahren, dass es religiöse Bücher waren“. Auch Alimzhon Bahodyrov, ein Wächter im Urlaubsort Mauviy Kullar, sagte nicht aus, dass Kozim und seine Gruppe eine religiöse Versammlung abgehalten hätten. Er sagte nur, sie hätten „irgendwelche biblischen Bücher“ gelesen.

In einer getrennten Entwicklung kam es am 19. November zu einer Razzia in der Wohnung von Latifzhon Mamazhanov, einem Mitglied einer nicht registrierten Baptistengemeinde. Es wurde kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt. Dennoch wurden ungefähr 100 christliche Bücher, darunter zwei Bibeln, ein Bibellexikon und DVDs mit dem Film über das Leben Jesu Christi in usbekischer Sprache, sowie ein Dell Notebook beschlagnahmt. Eine Anklage wegen illegaler Produktion, Lagerung oder illegalem Import von religiöser Literatur zum Zweck der Verbreitung (Artikel 184-2 des Verwaltungsgesetzbuchs) ist zu befürchten. 
Eine weitere Razzia richtete sich gegen die registrierte Baptistengemeinde in Angren in der Region Taschkent. Dabei beschlagnahmte die Polizei die Zustimmungserklärungen von Eltern, die ihren Kindern und Jugendlichen den Gottesdienstbesuch gestatten. Nachdem sie zur Befragung bei der Polizei vorgeladen worden waren, sind zwei Schülerinnen nicht mehr zum Gottesdienst gekommen. Die Polizei hatte ihnen gedroht, sie würden „in der Polizeiakte aufscheinen und aus der Schule geworfen“. Baptisten berichteten, dass die beiden nachher unter Druck Aussagen gegen Wjatscheslav Gavrilov, den Pastor der Gemeinde, geschrieben hätten. Die Behörden setzen immer wieder Schüler(innen), die Moscheen, Kirchen oder christliche Gemeinden besuchen, und deren Eltern unter Druck. Auch die Massenmedien werden zur Einschüchterung eingesetzt.

Nach der Razzia berief der stellvertretende Leiter der Stadtverwaltung von Angren ein Treffen von Vertretern verschiedenen Religionsgemeinschaften ein und forderte sie auf, keinen „Proselytismus“ und keine „Missionstätigkeit“ zu betreiben, ohne die Begriffe näher zu definieren, und Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Gottesdiensten nicht zu gestatten. Weiters wurden die Religionsgemeinschaften aufgefordert, Mitgliederlisten zu übermitteln. Aus Furcht vor Repressalien gegen Einzelpersonen werden dies voraussichtlich mehrere Gemeinschaften nicht tun. Nach der gesetzlichen Grundlage der Forderung nach Mitgliederlisten befragt, erklärte der Stadtpolitiker vor der Versammlung: „Es steht nicht im Gesetz, aber wir empfehlen, dass Sie es tun“.

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA