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(Henry Ford)


17.12.2011 | Aserbaidschan: Präsident unterzeichnet die neuesten repressiven Gesetze

Personen und Gruppen, die religiöse Literatur oder Objekte herstellen oder vertreiben, ohne vorher die verpflichtende staatliche Zensur zu durchlaufen, können ab nun mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fast neun jährlichen Mindestgehältern bestraft werden. Auch der Verkauf religiöser Literatur außerhalb spezieller vom staatlichen Komitee für religiöse Angelegenheiten genehmigten Verkaufsstellen, also z.B. in normalen Buchläden, ist jetzt strafbar. Ohne Genehmigung des Komitees für religiöse Angelegenheiten darf religiöse Literatur und Informationsmaterial mit religiösem Inhalt weder hergestellt, importiert, exportiert noch verbreitet werden.


Die Abänderungen des Strafgesetzbuchs und Verwaltungsgesetzbuchs, die von Präsident Ilham Aliev unterzeichnet und am 12. Dezember 2011 auf der Website des Präsidenten kundgemacht wurden, stellen bereits die dritte Ausweitung bzw. Verschärfung der Strafen für die Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit innerhalb von drei Jahren dar. Die Gesetzesänderungen sehen Strafen für Personen vor, welche die zahlreichen im Zuge der Änderung des Religionsgesetzes vom Juni 2011 eingeführten Verbote verletzen
Aserbaidschan hat die Einschränkungen der Religionsfreiheit in den letzten Jahren ständig verschärft. 2009 wurde das Religionsgesetz zwei Mal abgeändert und im Strafgesetzbuch und Verwaltungsgesetzbuch wurden neue Strafen für die Ausübung der Religionsfreiheit eingeführt. Im Dezember 2010 wurden die Geldstrafen für verbotene religiöse Aktivitäten nach dem Verwaltungsgesetzbuch um das bis zu 20-fache auf für Normalbürger unbezahlbare Beträge erhöht.
Am 4. Juli 2011 wurden weitere Abänderungen des Religionsgesetzes in Kraft gesetzt. Durch diese wurde die Mindestzahl der Gründungsmitglieder einer religiösen Gemeinschaft von 10 auf 50 hinaufgesetzt, es wurden neue Bestimmungen betreffend die zwingende Kontrolle aller lokalen Gemeinschaften durch ihre registrierten Zentralorganisationen erlassen.

Der Staat verteidigt die Einschränkungen der Religionsfreiheit, die gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verstoßen. So erklärte die Abgeordnete Ganira Paschaeva gegenüber ihren Kollegen und Kolleginnen: „Heute verstärken diverse religiöse Sekten und Bewegungen ihre Propaganda in Aserbaidschan. Es ist notwendig, die Maßnahmen zu verschärfen, um das aufzuhalten. Weiters unterstellte die Abgeordnete unlautere Motive: „Jemand kommt aus dem Gefängnis, ein anderer kann keine Arbeit finden, also nennen sie sich religiöse Leiter und halten religiöse Veranstaltungen ab.“ Sie bestand darauf, dass der Staat das ernst nehmen müsse. Der Abgeordnete Musa Gasimli behauptete sogar, die Gesetzesänderungen dienten dem Schutz der Gläubigen.

Nur drei Abgeordnete haben gegen die neuen Gesetzesverschärfungen gestimmt. Am deutlichsten äußerste sich Fazil Gazanfaroglu Mustafaev, der beklagte, dass diese Bestimmungen staatlicher Zensur gleichkommen und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Bildung verletzen. 
Nach Verabschiedung der Gesetzesänderungen erklärte der stellvertretende Leiter des Instituts für Medienrechte in Baku, Khalid Agaliyev gegenüber Eurasianet, dass diese die Artikel 18 („Religion und Staat“, 48 (Gewissensfreiheit“), 50 („Freiheit der Information“) und 42 („Recht auf Bildung“) der Verfassung verletzten. Weiters verletzten diese Gesetzesänderungen die auch von Aserbaidschan unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention.
„Diese Gesetzesänderungen sind bereits die 14. Abänderung der Gesetze zur Regelung des religiösen Lebens seit 2001“ erklärte Agaliyev gegenüber Eurasianet. „Und bei jeder Abänderungen ging es um Einschränkungen“. Er geht davon aus, dass die neuen Bestimmungen von Gläubigen oder von Menschenrechtsgruppen vor dem Europäischen Gerichtshof in Strassburg angefochten werden.

Ebenfalls kritisch zu den neuen Gesetzesbestimmungen äußerte sich Ilgar Ibrahimoglu Allaverdiev. Die moslemische Gemeinschaft, an deren Spitze er steht, wurde 2004 von der Polizei aus der Jumamoschee im Zentrum der Hauptstadt Bakus vertrieben. Ibrahimoglu sprach sich unter anderem dagegen aus, dass die Leitung muslimischer Rituale durch Personen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, unter Strafe gestellt wurde und nahm zu den neuen Bestimmungen wie folgt Stellung: „Wir glauben, dass diese Gesetzesänderungen vollkommen ungerechtfertigt sind. Die Rechtsauffassung, die darin zum Ausdruck kommt, lässt eher an die sowjetische Vergangenheit denken, als an das heutige Leben. Wir lassen keinen Zweifel daran, dass wir für die ersatzlose Abschaffung dieser Artikel des Strafgesetzbuchs und Verwaltungsgesetzbuchs sind.“

Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA