| 06.01.2012 | Russland: Kommt die „Verrücktheit“ des Verbots religiöser Publikationen zu einem Ende? |
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Am 20. Dezember 2011 bekundete der russische Botschafter in Indien sein Verständnis für die in Indien weit verbreitete Entrüstung über den Versuch, das Buch „Die Bhagavad-Gita wie sie ist“ in Russland als extremistisch zu verbieten. „Es ist nicht normal, religiöse Bücher zur Überprüfung durch Ignoranten zu senden“, fügte der Botschafter hinzu. Das Buch war der Universität Tomsk (Sibirien) zu einer Überprüfung übermittelt und in deren Gutachten als extremistisch eingestuft worden. Wenige Tage danach, am 28. Dezember, wies das Gericht in Tomsk den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verbot des Buchs, das für die Anhänger der Hare Krischna Bewegung von zentraler Bedeutung ist, zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, das Buch für „extremistisch“ zu erklären, was bedeutet hätte, dass seine Verbreitung und Lagerung in ganz Russland verboten wäre. Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diese Entscheidung einlegen wird, ist noch unklar.Derzeit ist noch ein weiteres Gerichtsverfahren zur Erwirkung des Verbots eines Buchs der Zeugen Jehovas anhängig. 68 Publikationen der Zeugen Jehovas und 15 Werke des verstorbenen islamischen Theologen Said Nursi wurden bereits als „extremistisch“ eingestuft und auf die Bundesliste extremistischer Materialien gesetzt, wodurch es illegal ist, sie zu verbreiten oder zur Verbreitung zu lagern. Im November 2011 intensivierten die Behörden die Blockierung von Websites der Zeugen Jehovas. Diese Fälle betreffen keineswegs nur die unmittelbar betroffenen Gemeinschaften, sondern sind insgesamt für die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung in Russland relevant. So erklärte Russlands Ombudsmann für Menschenrechte Vladimir Lukin, der das Verfahren zum Verbot des Buchs über die Bhagavad-Gita mit großem Interesse verfolgt hatte, am 29. Dezember gegenüber der Agentur Interfax-Religion, dass das ganze Verfahren eine „unangenehme Geschichte“ war und charakterisierte das Vorgehen des Staatsanwalts als „sehr seltsam“. „Der Kampf gegen den Terrorismus ist ein Kampf gegen die reale Planung von Terrorakten und den Aufbau von Gruppen und nicht gegen die Auslegung alter heiliger Bücher, egal welcher Glaubensrichtung“, fügte er hinzu. Aus durchgesickerten internen Regierungsdokumenten geht hervor, dass das Vorgehen gegen Zeugen Jehovas und die Anhänger des islamischen Theologen Said Nursi auf hoher staatlicher Eben koordiniert wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichtsentscheidung gegen das Verbot des Buchs „Die Bhagavad-Gita wie sie ist“ ein Anfang des Endes der religiösen Zensur in Russland ist. Quelle: Forum 18, Oslo |











