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Datum: 13.01.2020

Mindestens 151 Verwaltungsstrafverfahren wegen Ausübung der Religionsfreiheit im Jahr 2019

In 151 bekannt gewordenen Verwaltungsstrafverfahren während des Jahres 2019 wurden 128 Personen (eine davon zwei Mal), 2 Religionsgemeinschaften und ein Unternehmen bestraft. Die Strafen wurden wegen der Abhaltung von Gottesdiensten, der Weitergabe oder des Verkaufs religiöser Literatur (auch Onlinepublikationen), Mitteilens oder Lehrens von Glaubensinhalten, Gebeten in Moscheen, Einladens eines Kindes zu religiösen Veranstaltungen oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen ausgesprochen.

Dennoch erklärte ein Beamter des staatlichen Komitees für religiöse Angelegenheiten: „Bei uns gibt es keine Probleme im Bereich der Gewissensfreiheit“ und verweigerte ein Gespräch über die Verfahren, die sich gegen Muslime, Protestanten (insbesondere Baptisten vom Rat der Evangeliumschristen Baptisten), Zeugen Jehovas und private Verkäufer religiöser Literatur richteten.

Die Höhe der Strafen betrug zwischen 88.000 und 500.000 Tenge, was drei Wochenlöhnen bzw. vier Monatsgehältern von Personen in regulären Beschäftigungsverhältnissen entspricht. Abgesehen von den Geldstrafen wurden vorübergehende Betätigungsverbote verhängt, eine Gottesdienststätte wurde definitiv geschlossen. Überdies wurde religiöse Literatur beschlagnahmt und vernichtet.

Bei den 151 genannten Verfahren handelt es sich um die international bekannt gewordenen Fälle. Die tatsächliche Zahl von Verfahren und Verurteilungen wegen legitimer Ausübung der Religionsfreiheit dürfte höher sein.

Den Bericht in Englisch  mit einer vollständigen Aufstellung der bekannt gewordenen Fälle finden Sie unter www.forum18.org.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA