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Datum: 16.05.2023

Andrii Anatoliyovych Vyshnevetsky, ein Christ, der den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, muss weiterhin im Militär dienen, obwohl er einen Antrag auf zivilen Wehrersatzdienst gestellt hat.

Bis zur russischen Invasion im Februar 2022 lebte Vyshnevetsky mit seiner Frau und Tochter in Cherson. Er wurde in Odessa auf der Straße von Offizieren angehalten und aufgefordert, am 14. September 2022 bei der Gebiets-Rekrutierungsstelle Suvorov in Odessa zu erscheinen.

Es ist in der Ukraine allgemein bekannt, dass das Militär in Odessa besonders häufig Männer auf der Straße anhält, die augenscheinlich im wehrfähigen Alter sind. Die Gebiets-Rekrutierungsstelle wiesen Vyshnevetskys Zivildienstantrag zurück. Vyshnevetsky wurde zunächst als Heereskraftfahrer ausgebildet und im November 2022 an die Front bei Donezk versetzt. Später wurde er in die Region Mykolaiv versetzt und einer Küche zugeteilt. Dort dient er bis heute (Stand 12. Mai 2023). Bisher wurde sein Wunsch auf Versetzung in einen Zivildienst, z.B. beim Roten Kreuz, das dringend Freiwillige sucht, von den Kommandanten ignoriert. „In der Armee lachen sie mich aus. Sie sagen, du hast die Wahl, schießen oder ins Gefängnis gehen“, erklärte er im Januar gegenüber Yurii Sheliazhenko von der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung. „Ich möchte Wehrersatzdienst leisten. Ich möchte nicht beim Militär sein. Ich bin gegen Krieg, gegen Gewalt und Mord. Ich möchte keine Waffe in meinen Händen halten“.

Viktor Yelensky, der Leiter der staatlichen Behörde für Nationalitätenpolitik und Gewissensfreiheit erklärte gegenüber Forum 18, dass er Druck ausgeübt hätte, damit alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen Zivildienst leisten dürfen. „All meine Bemühungen wurden abgelehnt. Es ist wirklich nicht leicht, dieses Ziel zu erreichen, während wir so schwere Verluste auf dem Schlachtfeld haben“. Yelenski kündigte auch an, er würde mit dem parlamentarischen Beauftragen für Menschenrechte (Ombudsmann) Dmytro Lubinets sprechen, um das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch auf Zeiten der Mobilmachung auszudehnen. Weiters merkte er an, dass es ihm nicht gelungen wäre, Gesetzgeber und Militärs davon zu überzeugen, das Recht auf zivilen Wehrersatzdienst in Friedenszeiten auf alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen auszudehnen. Dieses Recht steht derzeit nur den Mitgliedern von 10 in den Bestimmungen zum Zivildienst namentlich genannten Religionsgemeinschaften zu. 

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 12. Mai 2023). 
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA