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Datum: 16.06.2020

Geheimnisumwitterter Gesetzesentwurf – unveränderte Registrierungsbedingungen

Leitende Beamte haben in der Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, dass ein neues Religionsgesetz vor der Verabschiedung durch das Parlament stünde. Zuletzt wurde am 20. Mai behauptet, dass man erwarte, dieses bis Ende 2020 zu verabschieden. Doch bis zum 9. Juni wurde dem Parlament kein Gesetzesentwurf vorgelegt oder auf der Website der Regierung www.regulation.gov.uz veröffentlicht, wo alle Gesetzesentwürfe veröffentlicht werden sollten. 

Gegenüber einer Religionsgemeinschaft erklärten Vertreter des staatlichen Komitees für religiöse Angelegenheiten, dass man die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs nicht vor Ende dieses Jahres erwarten sollte.
Die Beamten weigerten sich, Auskunft darüber zu geben, in welchem Stadium sich der Gesetzesentwurf befindet und wann er der Öffentlichkeit vorgelegt würde, um eine Debatte zu ermöglichen.

Vertreter mehrerer Religionsgemeinschaften haben gegenüber Forum 18 von dem Mantel des Geheimnisses berichtet, der dieses Gesetzesvorhaben umgibt. Sie haben den Eindruck, dass die Regierung nicht bereit ist, die Einschränkungen der Religionsfreiheit aufzuheben, die gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verstoßen. Der UN Sonderberichterstatter über Religionsfreiheit Ahmed Shaheed erklärte bereits nach seinem Besuch in Usbekistan im Oktober 2017: „Ein neues Gesetz über Religions- bzw. Glaubensfreiheit sollte vollkommen im Einklang mit Artikel 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte stehen“ und fügte hinzu: „Der Entwurf zu dem neuen Gesetz sollte für Konsultationen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, insbesondere der Zivilgesellschaft, Religions- und Glaubensgemeinschaften und internationalen Partnern, einschließlich der UN Organisation, zur Verfügung stehen. 

Entgegen einer angekündigten bevorstehenden Vereinfachung des Verfahrens für die Registrierung von Religionsgemeinschaften, veröffentlichte das Komitee für religiöse Angelegenheiten am 28. Mai 2020 den Entwurf für das revidierte Registrierungsverfahren, bei dem fast alle Bestimmungen unverändert bleiben, z.B. dass alle Religionsgemeinschaften über die Erlaubnis des Staates verfügen müssen, um zu existieren und ihre Religionsfreiheit auszuüben. Auch das Erfordernis, die Unterschriften 100 erwachsener Gründungsmitglieder für die Gründung einer religiösen Gemeinschaft vorzulegen, blieb unverändert. Und dabei behauptete die Regierung, den Empfehlungen des UN Sonderberichterstatters über Religionsfreiheit zu folgen. 

Auch wenn die Anzahl der Razzien und der verhängten Geld- und Freiheitsstrafen in den letzten Jahren zurückgegangen ist, kommt es doch immer wieder zur Bestrafung religiös aktiver Menschen und die staatliche Überwachung bleibt aufrecht. 

Mitglieder zahlreicher Religionsgemeinschaften, die aus Furcht vor staatlichen Repressalien anonym bleiben möchten, haben gegenüber Forum 18 berichtet, dass viele Gemeinschaften gerne die staatliche Registrierung erlangen würden, aber mit verschiedensten Ausflüchten daran gehindert werden. Andere haben erst gar keinen Antrag gestellt, da sie meinen, dass die Behörden sie ohnehin nicht registrieren würden. Ein Protestant, der ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, berichtete: „Ich weiß von mehreren Gemeinden in ganz Usbekistan, denen die Behörden 2019 die Registrierung verweigert haben.“ Manche konnten die Genehmigung des Grundbuchs oder der Lokalbehörde ihres Stadtviertels (Mahalla) nicht erwirken, andere wurden aufgefordert, Bestechungsgelder zu bezahlen. Die Registrierungsanträge mehrerer lokaler Versammlungen der Zeugen Jehovas wurden abgelehnt. Schiiten in Buchara wurden von der Polizei unter Druck gesetzt, von einer Petition zur Wiedereröffnung einer geschlossenen schiitischen Moschee Abstand zu nehmen. Am 8. Juni berichtete ein Menschenrechtsaktivist gegenüber Forum 18, dass die Bürger sich fürchten, eine nicht staatlich kontrollierte Moschee zu eröffnen, was derzeit verboten ist. Für eine offizielle Registrierung sind 100 Unterschriften von Gründungsmitgliedern erforderlich, doch es ist schwierig, so viele Bürger zu finden, die bereit sind, ihre Unterschrift zu leisten. da sie den Staat fürchten. Der Menschenrechtsaktivist führte weiter aus, dass die lange Liste der Genehmigungen staatlicher Stellen, die erforderlich ist, dazu führt, dass 99,9 Prozent der Religionsgemeinschaften die Registrierung nicht bekommen werden, insbesondere Muslime. 

Die deutlichste Aussage in diesem Zusammenhang kommt von den im Rat der Baptistengemeinden organisierten Baptisten, die sich aufgrund ihres völkerrechtlich garantierten Rechts auf Ausübung der Religionsfreiheit nicht um eine Erlaubnis des Staates zur Ausübung dieses Rechts bemühen: „Der Staat sollte das Religionsgesetz ganz abschaffen“ erklärte ein Mitglied dieses Bundes am 5. Juni. „Warum soll der Staat das religiöse Leben der Gläubigen durch ein Gesetz regeln? Wenn sie ein Gesetz brauchen, dann sollte es eine freiwillige und keine verpflichtende Registrierung vorsehen.“

Quelle: Forum 18, Oslo (Meldung vom 12. Juni 2020)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA