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Datum: 16.05.2023

Ein Gericht in Minsk hat sieben junge Protestanten zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa zwei durchschnittlichen Monatsgehältern verurteilt. Sie wurden dafür bestraft, dass sie am Sonntag, 15. April auf einer Straße im Zentrum der Hauptstadt mit Passanten über die Bedeutung von Ostern gesprochen hatten, einen Tag bevor die orthodoxen Christen das Osterfest begingen.

Die Sieben wurden von der Polizei festgenommen, mit Handschellen gefesselt und auf die Polizeiwache des Zentralbezirks gebracht. Dort wurden sie etwa acht Stunden festgehalten. Die Beamten weigerten sich, auf Anfrage von Forum 18 zu erklären, weshalb es eine Gesetzesverletzung sein soll, wenn man auf einer Straße mit anderen über seinen Glauben spricht und weshalb die Polizei die sieben Protestanten festnehmen, fesseln und acht Stunden festhalten musste.

Am 28. April, dem Tag, an dem das Gericht die Geldstrafen verhängte, erklärte die Minsker Neues Leben Gemeinde, der fünf der sieben Verurteilten angehören: „Leider hat das Gericht die Argumente der jungen Leute nicht berücksichtigt, dass es ihr aufrichtiger Wunsch war, anderen Menschen die Bedeutung von Ostern nahezubringen, dass die öffentliche Ordnung nicht gestört wurde und dass sie ihre Botschaft nur mit den Interessierten teilten.“

Der katholischen Pfarre St. Simon und Helena, deren allgemein aus „Rote Kirche“ bekannte Pfarrkirche 2022 nach einem verdächtigen Brand geschlossen wurde, ersuchte die Behörden, einen Ostergottesdienst im Freien auf dem Grundstück der Kirche abhalten zu dürfen. Die Behörden wiesen das Ansuchen zurück und argumentierten, ein Freiluftgottesdienst sei eine Massenveranstaltung, die nicht dem Gesetz über Massenveranstaltungen entspricht. Die Behörden haben bisher auch keinen Termin für eine Wiedereröffnung der Kirche nach Abschluss der Reparaturarbeiten bekanntgegeben. Die Rote Kirche, die zu Ostern jedes Jahr von Tausenden Katholiken besucht wurde, steht nun leer. Inzwischen bereitet die Regierung weitere Änderungen des bereits äußerst restriktiven Religionsgesetzes vor. Die geplanten Änderungen wurden bisher (Stand 11. Mai) nicht veröffentlicht. Regierungsvertreter weigern sich routinemäßig, religiösen Leitern und Menschenrechtsaktivisten Auskunft über geplante Gesetzesänderungen zu geben. 

Die Regierung von Belarus hat den Staatsbürgern überdies mit Stichtag 8. Februar die Möglichkeit genommen, Beschwerden über die Verletzung ihrer Rechte nach dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen einzubringen, drei Monate nachdem Belarus seinen Rücktritt vom Ersten Fakultativprotokoll zum genannten Pakt erklärt hatte, in dem der Beschwerdemechanismus geregelt wird. 

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 12. Mai 2023). 
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA